vorgelegt von:
Ingolf Meyer-Larsen | Boris Jantz | Arne Hintz | Annegret Seehafer |
5. Sem. VWL | 9. Sem Wi-Math | 5. Sem. VWL | 6. Sem. BWL |
Hamburg, den 12. Mai 1997
2.1 Vorgeschichte und Hintergründe der EG-Öko-Audit-Verordnung
2.2 Inhalt der EG-Öko-Audit-Verordnung
2.3 Deutsche Implementierung - Das Umweltauditgesetz
2.4 Kritische Beurteilung der EG-Öko-Audit-Verordnung
2.5 Praktische Erfahrungen mit der EG-Öko-Audit-Verordnung
3 Vom Produktions- zum Dienstleistungsunternehmen
3.1 Abgrenzung von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen
3.1.1 Der Betrieb
3.1.2 Gliederung nach Wirtschaftszweigen
3.1.3 Gliederung nach Art der erstellten Leistung
3.2 Die Umweltrelevanz von Produktionsbetrieben
3.3 Die Umweltrelevanz von Dienstleistungsbetrieben
3.3.1 Der interne Bereich: Standorte eines Dienstleistungsunternehmen
3.3.2 Der externe Bereich
4 Verwendung des Öko-Audits im Dienstleistungssektor
4.1 Möglichkeiten der Übertragung der Öko-Audit-Verordnung auf Dienstleistungsbetriebe
4.2 Beurteilung der Möglichkeiten
4.3 Unterteilung der Betriebe in umweltrelevante Bereiche
4.3.1 Zertifizierung des gesamten Unternehmens
4.3.2 Zertifizierung von Funktionsbereichen
4.3.3 Zertifizierung von Produkten
4.3.4 Bewertung der Aufteilung
4.4 Wichtige Merkmale eines spezifischen Öko-Audits für Dienstleistungsunternehmen
4.4.1 Die Umweltprüfung
4.4.2 Umweltpolitik und Umweltziele
4.4.3 Das Umweltprogramm
4.4.4 Das Umweltmanagementsystem
4.4.5 Die Umwelterklärung
4.4.6 Die Umweltbetriebsprüfung
4.4.7 Die Teilnahmeerklärung
5 Das Versandhaus Otto - Ein Dienstleistungsbetrieb versucht die Implementierung der EG-Öko-Audit-Verordnung
5.1 Chronik des Versandhauses Otto
5.2 Das Umweltkonzept des Versandhauses Otto
5.3 Implementierung des EG-Öko-Audits im Versandhaus Otto
5.3.1 Handlungsgrundsätze
5.3.2 Problematik des Standortbezuges der EG-Verordnung
5.3.3 Sensibilisierung der Mitarbeiter
5.3.4 Bereitstellung von Information an die Öffentlichkeit
5.4 Umweltschutz ist nicht das einzige Motiv
6 Versuche der Implementierung eines Öko-Audits bei anderen
Dienstleistern
6.1 Die Entwicklung eines spezifischen Öko-Audits beim Reiseveranstalter STUDIOSUS
6.1.1 Hintergründe
6.1.2 Entwicklung einer eigenen Öko-Audit-Systematik
6.1.3 Die Umweltpolitik
6.1.4 Die Umweltprüfung
6.1.5 Das Umweltprogramm
6.1.6 Das Umweltmanagementsystem
6.1.7 Die Umwelterklärung
6.1.8 Kritische Würdigung
6.2 Mögliche Implementierung des Öko-Audits bei Banken
6.2.1 Motive für Banken am Öko-Audit teilzunehmen
6.2.2 Ansatzpunkte für Umweltschutz bei Banken
6.2.3 Elemente eines Umweltmanagementsystems für Banken
6.2.4 Sequentieller Einstieg in das Öko-Audit
6.2.5 Beurteilung
7 Zusammenfassung und Ausblick
7.1 Das Öko-Audit für Dienstleister als Ergänzung der EG-Öko-Audit-Verordnung
7.2 Allgemeine Probleme der Übertragung des Öko-Audits auf Dienstleistungsunternehmen
7.3 Freiwillige Selbstbesteuerung als Ergänzung des Öko-Audits
Im Aktionsprogramm der Agenda 21 von Rio verpflichteten sich 170 Staaten dazu, daß in ihrem jeweiligen Land "die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmer .. die Rolle des Umweltmanagements als eine der höchsten unternehmerischen Prioritäten und als Schlüsseldeterminante für eine nachhaltige Entwicklung .." anerkennt.1 Proaktives Handeln von allen Beteiligten soll dabei im Vordergrund stehen, um die bestehenden und kommenden Umweltprobleme zu lösen.
Bislang wurde in den einzelnen Nationen versucht, Umweltschäden durch Vorschriften zu reduzieren. Dies implizierte bei den Unternehmen vor allem nachgeschaltete Techniken, sogenannte End-of-Pipe-Maßnahmen.2 Dagegen wurde im Aktionsprogramm von Rio ein aktives Handeln von allen Beteiligten gefordert, so daß Umweltschäden erst gar nicht entstehen.
Die Vermeidung von Umweltschäden, die durch die Wirtschaft hervorgerufen werden, muß durch offensives Umweltmanagement in den Unternehmen vorangetrieben werden. Dies kann am besten über Selbstverpflichtungen der Unternehmen erreicht werden, denn offensives Umweltmanagement impliziert Maßnahmen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Zudem müssen alle Bereiche des Unternehmens mit einbezogen werden. Um dies zu erreichen, sind ganzheitliche Konzepte notwendig, die als Voraussetzung umweltbewußte Strategien, Managementsysteme, Informationen, Organisationsstrukturen, Dokumentationssysteme und Controllingsysteme haben.3
Für Unternehmen, die ein solches System einführen wollen, ist es sinnvoll, sich an vorgegebene Standardsysteme zu halten. Die 1993 eingeführte EG-Öko-Audit-Verordnung bietet für Unternehmen eine Basis, das interne Umweltmanagement voranzutreiben. Während in anderen Systematiken, wie z.B. der ISO 14000 Norm4, die Anforderungen an ganzheitliche Konzepte weniger streng sind, umfaßt das Öko-Audit alle internen umweltrelevanten Bereiche und gibt einen Leitfaden für ein umfassendes Umweltmanagementsystem.5 Die Freiwilligkeit der Teilnahme für die Unternehmen bedeutet indes, daß es sich um ein rein marktwirtschaftliches Instrument handelt.
Während das Öko-Audit in seiner Durchführung bereits ganzheitliche Arbeitsweisen vorschreibt, ist es nicht für alle Unternehmen zugänglich. Doch gerade dies verlangt das Aktionsprogramm von Rio. So wäre es wünschenswert, alle Unternehmen an diesem System teilnehmen zu lassen. Ein Chance, das Öko-Audit weiter in diese Richtung zu öffnen, ergibt sich 1998, wenn 5 Jahre nach dem Inkrafttreten die Umweltminister der EG gemeinsam beraten werden, welche Verbesserungen und Modifizierung vorgenommen werden könnten.6
In den folgenden Kapiteln wird zuerst das Öko-Audit näher beschrieben. Danach folgt eine Abgrenzung zwischen Produktions- und Dienstleistungssektor und deren Umweltrelevanzen. Die Ausarbeitung eines Öko-Audits für Dienstleistungsunternehmen bildet den Hauptteil dieser Arbeit. Drei Praxis- bzw. Anwendungsbeispiele sollen dies weiter erläutern. Ein Ausblick auf weitere Ansätze zu diesem Thema sowie eine kurze Kritik befinden sich in der Schlußbetrachtung.
Bevor das Öko-Audit nun näher beschrieben wird, bedarf es einer Abgrenzung von einigen Grundbegriffen. Wir verwenden den Begriff Zertifizierung anstatt von Validierung, da dieser Begriff in der Praxis üblich ist.7 Weiterhin bezeichnet 'Unternehmen' die gesamte AG, GmbH etc., exklusiv von Tochtergesellschaften. Mit 'Betrieb' dagegen wird ein bestimmter Standort eines Unternehmen gekennzeichnet. Der Begriff Betrieb kann also auch ein ganzes Unternehmen darstellen.
Der Ursprung der 1993 in Kraft getretenen Verordnung geht zurück bis in die siebziger Jahre, als in Nordamerika aufgrund von häufigen betrieblichen Störfällen und verschärften Umweltvorschriften 'Compliance-Öko-Audits' durchgeführt wurden. Umwelt-Audits fanden in den achtziger Jahre auch in Europa eine immer größere Verbreitung, jedoch waren Bezeichnungen, Abläufe und Ziele in jedem Unternehmen unterschiedlich. Aufgrund dieser Tatsache entwickelte die EG-Kommission ab 1990 ein EG-weites Öko-Audit-System.8 Dieses sollte nicht nur wie beim Compliance-Audit auf standardisierten Checklisten beruhen9, sondern die Unternehmen sollten eine Umwelterklärung abgeben, in der eine kontinuierliche Verbesserung der standortbezogenen umweltrelevanten Aktivitäten erklärt wird. Zur gleichen Zeit entwickelte die Internationale Handelskammer (ICC) ein Audit-Verfahren, das auf einer internen Revision beruhte, also stark an dem amerikanischen Vorbild angelehnt war.10 Ursprünglich war in der EG-Öko-Audit-Verordnung vorgesehen, daß einzelne Branchen verpflichtet sind, am Öko-Audit-System teilzunehmen. Dies wurde jedoch aufgegeben, so daß 1991 die EG-Kommission die marktwirtschaftliche Lösung bevorzugte und die 'Verordnung des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung' ins Leben rief. Um den Praxisbezug zu überprüfen, wurden 17 Unternehmen aus verschiedenen Branchen und 6 EG-Ländern ausgewählt und an ihnen die Durchführbarkeit erprobt. Nachdem die Umweltminister der EG-Länder zugestimmt hatten, wurde am 29.06.1993 die Verordnung endgültig vom Rat verabschiedet.11
Die EG-Öko-Audit-Verordnung mit der amtlichen Bezeichnung (EWG) 1836/93 ist unmittelbares Recht in jedem EU-Mitgliedsland. Als alternative Namen haben sich auch EU-Umweltauditverordnung und Environmental Management and Audit Scheme (EMAS) etabliert. Die Verordnung wird in Deutschland ergänzt durch das Umweltauditgesetz (UAG), auf welches in 2.3 näher eingegangen wird.
Ziel der Verordnung (VO) ist die Förderung des betrieblichen Umweltschutzes durch Umweltschutzmanagementsysteme.12 Bislang gilt die VO nur für Gewerbebetriebe, Art. 14 sieht aber eine mögliche spätere Erweiterung auf andere Sektoren vor. Die EU setzt in der VO auf die freiwillige Beteiligung der Unternehmen. Diesen soll dadurch ein Anreiz gegeben werden, daß sie ihre Betriebe zertifizieren lassen können. Die Zertifizierung geschieht nach Standorten. Ein Unternehmen kann einen, mehrere oder alle Standorte innerhalb der EU zertifizieren lassen und dementsprechend eine Teilnahmeerklärung inklusive Umwelt-Audit-Logo verwenden. Jene darf in allgemeiner Firmenwerbung und -korrespondenz verwendet werden, nicht aber in Produktwerbung. 13
Die VO schreibt einen Kreislauf zur Überprüfung und Verbesserung des Umweltstands des Betriebes vor.14 Dieser läßt sich grob in eine Festlegungs-, Umsetzungs- und Kontrollphase unterteilen. Angefangen wird mit der Festlegung von Umweltpolitik, -zielen und -programm. Diese sollen dann mit Hilfe eines geeigneten Managementsystems umgesetzt werden, wonach in der Überprüfungsphase durch die Umweltbetriebsprüfung der Erfolg gemessen wird und gegebenenfalls sowohl die Umweltpolitik, als auch das Managementsystem modifiziert werden. Im folgenden werden die einzelnen Stationen genauer erläutert.
Wenn ein Betrieb das Umweltaudit erstmals durchführt, steht am Anfang die Umweltprüfung. Diese stellt eine Bestandsaufnahme aller umweltrelevanten Aspekte des Standorts dar.15 Als relevante Umweltauswirkungen werden in der VO in Anhang I B3 neben jeglicher Art herkömmlicher Umweltverschmutzung auch explizit die Entstehung von Wärme, Lärm, Geruch, Erschütterungen und optischen Einwirkungen genannt. Darüber hinaus sollen auch Ressourcenverbrauch und Abfallentstehung erfaßt werden. Betriebliche Funktionen, die erfaßt werden sollen, sind lt. VO, Anhang I C neben der Produktion auch der Transport von Produkten, Vorprodukten und Abfällen. Es wird in der VO auch die Produktplanung mit eingeschlossen, wobei dies aber nur nachgeordneten Charakter hat.16
Abbildung 2.1: Ablauf des Umweltaudits nach (EWG) 1836/93
Als nächstes muß das Unternehmen die Umweltpolitik festlegen. Als Minimalanforderung muß diese die Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften beinhalten. Darüber hinaus muß sie eine "angemessene kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes"17 anstreben. Sie ist von der "höchsten geeigneten Managementebene"18 festzuschreiben.
Konkretisiert wird die Umweltpolitik durch die Umweltziele. Im Gegensatz zu der Politik müssen die Ziele überprüfbar und in einem festgelegtem Zeitraum erreichbar sein.19 Sie bilden die Grundlage für das Umweltprogramm. Jenes legt für jeden zu zertifizierenden Standort die konkreten Maßnahmen fest, die zur Zielerfüllung umgesetzt werden sollen.20
Außerdem muß ein Umweltmanagementsystem festgelegt werden. Dieses soll die Umsetzung des Umweltprogramms sicherstellen. Das gesamte System muß schriftlich dokumentiert werden. Die VO (EWG) 1836/93 legt in Anhang 1 B darüber hinaus verschiedene Grundsätze fest. Es muß einem Managementvertreter speziell die Verantwortung für das Umweltmanagement übertragen werden. Auch für alle untergeordneten Funktionsstufen müssen Verantwortung und Befugnis festgelegt werden. Des weiteren ist mit geeigneten Maßnahmen, wie etwa Schulungen, das Umweltbewußtsein der Mitarbeiter zu schärfen. Es wird weiter verlangt, daß ein Verzeichnis einerseits über die Umweltauswirkungen des Betriebs und andererseits aller einschlägigen gesetzlichen Umweltregelungen geführt wird. Es sollen ebenfalls Arbeitsanweisungen und Verfahren fixiert werden, die sicherstellen, daß die selbstgestellten ökologischen Anforderungen von Mitarbeitern und fremden Vertragspartnern eingehalten werden. Darüber hinaus ist an ein Öko-Controlling gedacht. Es soll eine Soll-Ist-Dokumentation erstellt werden, die die Umweltanforderungen und deren Einhaltung festhält. Diese dient als Grundlage für ein Kontrollsystem. Für den Fall, daß eine Nichteinhaltung der Anforderungen festgestellt wird, muß ein Korrekturmaßnahmenkatalog verabschiedet werden.21
Nach spätestens drei Jahren muß am Standort eine Umweltbetriebsprüfung durchgeführt werden. Diese überprüft den Erfolg von Umweltprogramm und -managementsystem und die Konformität des Umweltmanagements mit der EU-Umweltauditverordnung. Darüber hinaus wird die Umweltrelevanz des Standorts neu bestimmt. Die Prüfung soll aufzeigen, ob Fehler gemacht wurden und ob aufgrund neuer Gesichtspunkte Modifikationen am Umweltmanagementsystem und -zielsystem vorgenommen werden müssen.22
Spätestens nach jeder Umweltbetriebsprüfung, i.d.R. aber jährlich, wird eine Umwelterklärung erstellt. In dieser soll für die Öffentlichkeit die Umweltrelevanz und das Umweltmanagementsystem des Betriebs dargelegt werden. Darüber hinaus enthält sie Zahlen über die vom Standort verursachte Umweltbelastung.23
Nach Abschluß des betriebsinternen Zyklus wird das Umweltmanagement von einem externen Gutachter überprüft. Dieser überprüft gegebenenfalls anhand einer Betriebsbegehung und nach Einsicht in relevante Unterlagen das Umweltmanagement in allen oben genannten Punkten. Ferner vergewissert er sich über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Umwelterklärung und überprüft gegebenenfalls anhand von Stichproben, ob der Betrieb einschlägige Umweltvorschriften beachtet hat.24 Nach bestandener Überprüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt. Bei Mängeln wird die Abnahme verweigert, bis nachgebessert wird.
Ist die Umwelterklärung für gültig erklärt, kann der Standort eingetragen werden. Die Registrierung der Standorte erfolgt in Deutschland in ein Verzeichnis bei Industrie- und Handelskammern. Dieses wird jährlich von der EU im Amtsblatt veröffentlicht. Legt das Unternehmen nach Aufforderung nicht rechtzeitig eine gültige Umwelterklärung vor, wird der Eintrag wieder gestrichen. Dies kann ebenfalls geschehen, wenn das Unternehmen gegen geltende Umweltvorschriften verstößt. 25
Am 7.12.1995 wurde mit dem Umweltauditgesetz (UAG) die institutionelle Grundlage zur Anwendung der EU-Umweltauditverordnung in Deutschland geschaffen. Die Verordnung behandelt in erster Linie die Zulassung und Aufsicht der externen Gutachter. Ferner legt sie fest, wie die Registrierung der Standorte vorgenommen wird. (Letzteres wurde oben schon dargelegt.)
Die Oberaufsicht über das Zulassungssystem für Gutachter hat das Bundesumweltministerium. Es ernennt und beaufsichtigt die Zulassungsstelle und ihm unterstehen der Umweltgutachter- und der Widerspruchsausschuß. Während die Ausschüsse öffentlich-rechtlich organisiert sind, wurde als Zulassungsstelle mit der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) ein privates Unternehmen beauftragt. Dieses wird getragen von den Wirtschaftsverbänden, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie und Handelstag (DIHT), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDW) und dem Bundesverband freier Berufe (BFB).26 Die Zulassungsstelle wickelt die eigentliche Prüfung, Zulassung und Überwachung der Gutachter ab.
Abbildung 2.2: Gutachter Zulassungs- und Aufsichtssystem in Deutschland
Der Widerspruchsausschuß entscheidet über Beschwerden und Einsprüche gegen die Vorgehensweise und Entscheidungen der DAU.
Der Umweltgutachterausschuß setzt sich zusammen aus Vertretern aus Industrie, Politik und der zugelassenen Gutachter selbst. Er erarbeitet Richtlinien für die Zulassungsprüfungen und die Aufsicht der Gutachter. Demnach werden Gutachter getrennt nach Branchen zugelassen. D.h. ein Gutachter kann nach bestandener Prüfung nicht beliebige Unternehmen prüfen , sondern nur solche, für die er die fachliche Kompetenz besitzt. 27
Das Öko-Audit stand während seiner gesamten Entwicklungsphase in der Diskussion. Zwischen Umweltverbänden und der Industrie gab es in den verschiedensten Punkten Differenzen, wie es bei Umweltangelegenheiten sei jeher der Fall ist. Allerdings gibt es auch gemeinsame Meinungen über Vor- und Nachteile der Öko-Audit-Verordnung. Der Unerfahrenheit mit einem marktwirtschaftlichen Instrument wird durch die Möglichkeit der Nachbesserung der Verordnung nach 5 Jahren des Inkrafttretens (also 1998) Rechnung getragen. So sollen hier im folgenden die Vor- und Nachteile für die Unternehmen sowie für die Allgemeinheit nur in aller Kürze aufgezeigt werden.
Die marktwirtschaftliche Lösung bedeutet bisher für die Unternehmen keinen Zwang zur Teilnahme. Zudem läßt die Verordnung Spielräume für die Unternehmer in verschiedenen Bereichen, wie z.B. in der Öko-Bilanzierung durch Formulierungen wie in Art. 3a: "...wirtschaftlich vertretbare Anwendung der besten verfügbaren Technik".28
Der eigentliche Stand der bisherigen Umweltleistung in den Unternehmen wird nicht berücksichtigt bei der Erstzertifizierung, so daß es Unternehmen, die bereits viel für den Umweltschutz in ihren Betrieb getan haben, schwerer fällt, neue Verbesserungen im Umweltschutzbereich zu formulieren.29 Die Implementierung ins nationale Recht ruft auch Unterschiede für Unternehmen in verschiedenen Ländern hervor, denn für alle Unternehmen gilt, daß sie die geltenden nationalen Umweltvorschriften als Mindestanforderungen einhalten müssen. Diese sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Im angelsächsischen Raum z.B. gibt es kaum klare Umweltvorschriften, statt dessen wurde auf Selbstverpflichtungen der Unternehmen gesetzt. Dagegen gibt es in Deutschland exakt vorgegebene Grenzwerte in den meisten Umweltbelangen.30
Die Unternehmen kritisierten außerdem, daß bei der Auftragsvergabe durch Behörden, das Öko-Audit als Kriterium keine Bedeutung hat, und die Beratung und Förderung durch die Behörden z.T. mangelhaft ist.31 Zudem ist den Unternehmen der bürokratische Aufwand der genauen Dokumentation zu hoch, obwohl viele Unternehmen bereits die geforderten Leistungen erbracht haben.32 Dies betrifft häufig kleine und mittelständige Unternehmen, bei denen es keinen Umweltbeauftragten gibt und so die Unternehmensleitung sich direkt um den Umweltschutz kümmern muß. Somit wird diesen Unternehmen der Zugang deutlich schwerer gemacht als Großunternehmen, da zugleich auch noch die Kosten für die vollständige Durchführung des Öko-Audit degressiv mit der Mitarbeiteranzahl verlaufen.
Demgegenüber bietet das Öko-Audit eine Reihe von Vorteilen: Das Öko-Audit bietet, neben den offensichtlichen Vorteilen für die Allgemeinheit durch die Verringerung der Umweltbelastungen, vor allem für die teilnehmenden Unternehmen selbst Vorteile. So ist der Werbeeffekt für Unternehmen, die umweltpolitisch in der Kritik stehen, besonders groß. Gleichzeitig entsteht eine Verbesserung des Verhältnisses zu den Genehmigungsbehörden und den Arbeitnehmern, die dadurch einen Motivationsschub bekommen können und so die Produktion ankurbeln können.33 Die Produktivität bzw. die Wettbewerbsfähigkeit wird zudem verbessert durch Einsparungen im Werkstoffbereich (z.B. Energie-, Wassereinsparungen), sowie durch Verringerung des Gebührenaufkommens (z.B. Abwasser-, Schadstoffgebühren).34
In Bezug auf das Haftungsrisiko ergeben sich durch das Öko-Audit insbesondere bei Störfällen Vorteile, da das Unternehmen nachweisen kann, daß es alle Vorschriften eingehalten hat.35 Versicherungen und Banken werden zudem bei Vergabe ihrer Produkte, Policen und Kredite gesondert auf die Teilnahme an dem Öko-Audit-System achten.36
Zu anderen Bereichen im Unternehmen, wie die Qualitätssicherung und der Arbeitsschutz, sind Synergieeffekte zu erwarten, so daß sich der Aufwand bereits hierdurch rechnen kann. Außerdem bietet das Öko-Audit eine gute Basis der Deregulierung der mehr als 9000 umweltrelevanten Regelungen in Deutschland.37
Insgesamt läßt sich feststellen, daß das Öko-Audit mehr Vorteile als Nachteile bringt38, und für eine große Anzahl von Unternehmen ist der Aufwand im Verhältnis zu den Vorteilen nicht sehr groß.39
Bei der Auswahl eines ersten Standortes sollte darauf geachtet werden, daß zum einen der Standort repräsentativ für das Unternehmen ist und zum anderen eine aufgeschlossene und engagierte Belegschaft vorhanden ist.40 Dabei ist es wichtig, daß vor allem die Leitung dieses Standortes voll hinter der Durchführung des Öko-Audit steht. Weiterhin muß darauf geachtet werden, daß ein interdisziplinäres Team die Durchführung übernimmt und der Teamansatz im Vordergrund steht, ansonsten ist es problematisch, alle Bereiche und Ebenen miteinzubeziehen.41 Ein häufiges Manko bei der Überprüfung der Implementierung eines Umweltmanagementsystem durch externe Gutachter ist die zu vage formulierte Umweltpolitik, aus der sich keine klaren Ziele herauserkennen ließen.42
Bislang haben erst etwa 625 Betriebe sich nach der Öko-Audit-Verordnung zertifizieren lassen (April 1997). Davon sind etwa 80% der Unternehmen in Deutschland tätig und auch dort ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle zu erkennen.43 Obwohl viele Unternehmen das Potential zu einer Teilnahme hätten44 und auch 80% der Unternehmen in einer Befragung geäußert haben, daß sie dem Öko-Audit positiv gegenüber stehen, wartet die überwiegende Zahl der Betriebe noch ab. Dies kann unter anderem daran liegen, daß der Werbeeffekt bei einer derzeitigen Teilnahme nicht mehr so groß ist wie bei der Einführung der Verordnung.45 Gleichzeitig sieht eine überwiegende Anzahl von Betrieben einen Marktzwang zur Zertifizierung auf sich zukommen.
Um dem Öko-Audit einen neuen Schub zu verpassen, wäre es sinnvoll, auch andere Branchen zuzulassen. Damit würde auch eine neue Medienwirksamkeit geschaffen, denn mehrere Dienstleistungsunternehmen warten schon auf eine Möglichkeit, sich offiziell zertifizieren zu lassen. Genau dies fordert auch die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und möchte gleichzeitig die derzeitige Prüfung ausdehnen auf die Bereiche der Umweltverträglichkeit der Produkte und Produktionsprozesse.46
Nach der EG-Öko-Audit-VO zertifizieren lassen können sich bislang ausdrücklich nur Gewerbebetriebe. Bevor beurteilt werden kann, wie sich die Verordnung auch auf Dienstleistungsbetriebe ausweiten läßt, müssen die Unterschiede zwischen beiden Betriebsarten herausgearbeitet werden.
Im folgenden soll davon ausgegangen werden, daß wir die Begriffe Gewerbe-, Produktions- und Sachleistungsbetrieb synonym verwenden können. Günter Wöhe definiert in seiner "Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" den Betrieb als "planvoll organisierte Wirtschaftseinheit..., in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden."47 Schon in dieser Definition wird eine Zweiteilung in Produktions- und Dienstleistungsbetriebe sichtbar, wobei Produktion als "Erzeugung von Sachgütern" und Dienstleistungen als "Erzeugung von immateriellen Gütern" beschrieben werden.48
Zur weiteren Aufgliederung von Betrieben lassen sich viele verschiedene Merkmale anführen. Wöhe geht insbesondere auf zwei Gliederungsmöglichkeiten ein, die wir nun beschreiben wollen.
Hierbei werden zwei Gruppen von Betrieben gebildet, wobei die erste aus den Wirtschaftszweigen Land- und Forstwirtschaft, Bergbau/Energie, Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe besteht. Diese vier Zweige stellen den Sachleistungen produzierenden Bereich dar. Auf ihn entfielen während der letzten Arbeitsstättenzählung im Jahr 1987 26,18 % der Unternehmen mit 50,51 % der Beschäftigten.
Die zweite Gruppe beinhaltet den Großhandel, die Handelsvermittlung, Einzelhandel, Verkehr/Nachrichtenübermittlung, Kreditinstitute/Versicherungen, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe. Diese restlichen Zweige repräsentieren den Dienstleistungsbereich. Zu ihm gehörten 1987 73,82 % der Unternehmen mit 49,49 % der Beschäftigten.49
Fast drei Viertel der Unternehmen ist es, nach dieser Rechnung, also bislang nicht möglich, das Öko-Audit anzuwenden.
Abbildung 3.1: Betriebe in Deutschland - nach Wirtschaftszweigen gegliedert Quelle: G. Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 18. Auflage, München 1993, S.15
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Auch hier wird auf die Trennung von Sach- und Dienstleistungen abgestellt. Zum Bereich der Sachleistungsbetriebe gehören Rohstoffgewinnungsbetriebe wie z.B. Bergwerke, Produktionsmittelbetriebe, etwa Maschinenfabriken, und Verbrauchsgüterbetriebe, z.B. Schuhfabriken.
Dienstleistungsbetriebe dagegen sind Handelsbetriebe, Bankbetriebe, Verkehrsbetriebe, Versicherungsbetriebe und sonstige Dienstleistungsbetriebe wie Hotels, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberatungsbetriebe. Anzufügen wären hier noch Reiseunternehmen, das Kranken- und Sozialwesen sowie Bildungseinrichtungen.
Abbildung 3.2: Betriebe - gegliedert nach Art der erstellten Leistung Quelle: G. Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 18. Auflage, München 1993, S.16
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Diese Aufteilung in die Leistung als eigentliches Produkt und die Produkte, auf die sich die Leistung bezieht, ist eine besondere Eigenart von Dienstleistungsbetrieben. Sie erlangt eine zentrale Bedeutung, wenn wir untersuchen, welche Auswirkungen die verschiedenen Betriebsarten auf die Umwelt haben.
Der Betrieb kann, wie Wöhe feststellt, als "Kombination von Produktionsfaktoren"50 bezeichnet werden. Aus der Zusammenführung von Arbeit, Betriebsmitteln und Werkstoffen entstehen in einem Produktionsprozeß die erwünschten Güter sowie einige nicht erwünschte Übel (wie etwa Lärm und Abgase). Es werden i.d.R. In- und Outputs des Produktionsprozesses betrachtet, nicht aber der Prozeß selbst, der daher als 'Black Box' bezeichnet werden kann.
Abbildung 3.3: Der Produktionsprozeß im Betrieb als 'Black Box' Quelle: K.-W. Hansmann: Folien zur Vorlesung Umweltmanagement, Wintersemester 94/95, S.8
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Die Umweltgüter, die als Werkstoffe in den Produktionsprozeß mit einfließen - Luft, Wasser, Boden, Pflanzen - sind zum einen Kollektivgüter, d.h. jeder kann sich bedienen, und zum anderen freie Güter, für die keine (oder nur in einigen Fällen) Märkte und Preise entwickelt wurden. Daher kommt es zur Maximierung der Produktion umweltbelastender Güter, zur falschen Kostenermittlung von privaten Gütern und damit zur falschen Allokation der Ressourcen. Zudem wird das Wirtschaftlichkeitsprinzip, knappe Ressourcen (hier Umweltgüter) möglichst sparsam einzusetzen, mißachtet. Hansmann erklärt im Skript Umweltmanagement: "Durch mangelnde staatliche oder marktwirtschaftliche Anreize und fehlende Umweltschutzvorschriften wurden umweltbelastende Techniken entwickelt, die die Umwelt als freies Gut betrachten und die Schadstoffintensität erhöhten."51
Auf volkswirtschaftlicher Ebene führten diese Erkenntnisse zu der Suche nach Möglichkeiten, wie Naturverbrauch und negative externe Umwelteffekte internalisiert werden könnten. Internalisierung bedeutet dabei, daß die sozialen Kosten, die durch Umweltverbrauch entstehen, in die Kalkulation des verursachenden Unternehmen einfließen.
Dadurch entsteht auf betriebswirtschaftlicher Ebene die Notwendigkeit, mit Umweltmanagementpraktiken zu versuchen, die Schadstoffintensität zu verringern und zudem weitere Erkenntnisse über die Abläufe in der "Black Box" zu gewinnen, also die jeweils umweltrelevanten Vorgänge im Produktionsprozeß zu erkennen.
Deutlich beziehen sich die Schwerpunkte umweltpolitischen Handelns zunächst auf Produktionsbetriebe, da hier an den Produktionsstandorten konzentriert und somit in einem überschaubaren Rahmen der Großteil des Naturverbrauchs und der Schadstoffe entstehen. Entscheidend für die Umweltrelevanz eines Produktionsbetriebes ist also der Produktionsprozeß. Hier können vergleichsweise einfach und umfassend Umweltbelastungen gemessen und Verbesserungen durchgeführt werden.
Auch die Tätigkeiten von Dienstleistungsunternehmen fördern den Naturverbrauch und setzen Schadstoffe frei. Allerdings muß untersucht werden, inwieweit hier die Einengung auf einen bestimmten Prozeß und einen damit verbundenen Standort sinnvoll ist.
Es lassen sich auch für Dienstleistungsunternehmen Standorte definieren. Dies sind in den meisten Fällen Büros bzw. Geschäftsgebäude, allerdings bei Transportunternehmen u.U. auch eine Werkstatt oder beim Handel Lager. Die Umweltrelevanz dieser Standorte, die im folgenden in unserer Systematik den internen Bereich bilden sollen, ist qualitativ in etwa vergleichbar mit Gewerbebetrieben. Schadstoffbelastung entsteht hier z.B. durch Energieverschwendung beim Heizen der entsprechenden Häuser oder beim Betreiben von Bürogeräten, sowie durch Verwendung recyclingunfähiger Büroausstattung. Wenn man bedenkt, daß es mit verfügbarer Technik möglich wäre, Häuser mit einem Zehntel des heute betriebenen Energieaufwandes zu heizen und Bürogeräte mit einem Viertel an Energie zu nutzen, bestände hier durchaus Handlungsbedarf.52
Allerdings liegt der Großteil der Umweltrelevanz von Dienstleistungsunternehmen außerhalb dieser Standorte im externen Bereich. Es lassen sich dabei zwei Aspekte unterscheiden:
1) Externe Leistungserstellung
Ein Teil der Leistungserstellung erfolgt losgelöst von einem bestimmten Standort. Bei Speditionen, Fluggesellschaften, öffentlichem Nahverkehr oder auch der Post werden zur Leistungserstellung Transportmaschinen betrieben, die ähnlich den Produktionsmaschinen an Gewerbestandorten Lärm und Abgase produzieren. Sie bewegen sich zwischen verschiedenen Orten und sind nicht an einen Ort gebunden. Gleichsam tritt Elektrosmog, der von Überlandleitungen oder kabelloser Kommunikation ausgeht an keinem eingrenzbaren Standort auf.
2) Produkte auf die sich die Dienstleistung bezieht
Diese von Fremden bezogenen Produkte und Leistungen stellen ein zentrales Objekt der Dienstleistung dar. Meist definiert sich die Dienstleistung erst aufgrund fremder Produkte. Ohne sie wäre die Leistung selbst ad absurdum geführt. Ein Handelsunternehmen ohne Handelsware, Anlageberatung einer Bank ohne Anlageobjekt, ein Reiseveranstalter ohne Unterkünfte wie Hotels wären sinnentleert. Sie sind zu unterscheiden von Energie, Hilfsstoffen und Vorprodukten, die im Produktionsprozeß verbraucht oder umgeformt werden, wie etwa Wasser oder Rohstoffe im Gewerbebetrieb, Elektrizität oder Büroartikel im internen Bereich eines Dienstleisters.
Die Umweltrelevanz dieser zentralen Objekte der Dienstleistung müssen ebenfalls in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die Kleidungsstücke, die das Handelsunternehmen vertreibt, wurden von anderen Betrieben in einem Produktionsprozeß hergestellt. Dies geschah möglicherweise sehr schadstoffintensiv. Auch das Reiseunternehmen kann bei der Durchführung des vorher konzipierten Reiseangebots auf unterschiedliche Hotels und Transportmittel zurückgreifen. Ein Restaurant benutzt bei der Zubereitung seiner Speisen Nahrungsmittel, die entweder biologisch-nachhaltig oder aber ohne Rücksicht auf die Natur angebaut worden sein können. Banken können die Finanzierung umweltgerechter Projekte unterstützen.
Diese im externen Bereich angesiedelten Vorgänge sind nicht an Standorte des Dienstleisters gebunden. Die Umweltbelastungen treten an vielen anderen Orten auf. Im unter 2) aufgeführten Fall sind dies die Betriebe, die die Produkte und Leistungen bereit stellen. Im ersten Fall sind die Orte, an dem die Umweltbelastung auftreten, theoretisch unendlich viele.
Dieser externe Bereich stellt einen entscheidenden Unterschied zu Gewerbebetrieben dar. Darüber hinaus erscheint es plausibel, daß dieser Bereich im Vergleich zu den Büroarbeiten u.ä. im internen Bereich ungleich mehr Naturverbrauch und Schadstoffausstoß bewirkt. Zwar kann kein bestimmtes Verhältnis angegeben werden, in dem beide Bereiche in einem Dienstleistungsunternehmen eine Rolle spielen. Bei Banken, Versicherungen, Beratungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen nimmt der standortbezogene Bürobetrieb sicher einen größeren Raum ein als bei Handels- und Transportunternehmen. Ein praktikables und glaubwürdiges Öko-Audit für Dienstleistungsunternehmen müßte aber in jedem Fall beide Bereiche - sowohl den internen als auch den externen Bereich - beinhalten.
In Kap. 2 haben wir beschrieben, wie die Öko-Audit-Verordnung auf Gewerbebetriebe anzuwenden ist. In der Geschichte des Öko-Audit wird gleichermaßen deutlich, warum die Verordnung sich bislang nur auf Gewerbebetriebe beschränkt hat. Wenn man die Entwicklung des Umweltbewußtsein betrachtet, wird dieses noch verstärkt, denn vor allem in den achtziger Jahren wurde die Industrie als Hauptverursacher für die Umweltschäden verantwortlich gemacht.
Jedoch wird in Kap. 3 auch deutlich, daß die Wirtschaft in den Industrienationen sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr in die Richtung des Dienstleistungssektors verschoben hat. Diese Entwicklung wird auch in Zukunft noch weiter zunehmen. Jüngstes Beispiel hierfür ist die andauernde Diskussion über die Verlagerung der Produktionsstätten in sogenannte Billigländer. Damit nimmt nicht nur der Anteil des Dienstleistungssektors prozentual gesehen zu, sondern auch deren Einfluß auf umweltgerechte Produktion im Ausland. Begründung hierfür sind die relativ niedrigen Umweltvorschriften in diesen Ländern und der zunehmende Einfluß von Dienstleistungsunternehmen durch Finanzbeteiligungen an Gewerbebetrieben.
Einige Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor drängen bereits darauf an der EMAS-Verordnung teilnehmen zu dürfen. Um ihnen und anderen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bedarf es einer genaueren Betrachtung, ob und in welcher Form die Öko-Audit-Verordnung auf Dienstleistungsunternehmen übertragbar ist. Theoretisch gibt es hierfür vier Möglichkeiten:
- Die Verordnung ist nicht auf den Dienstleistungssektor übertragbar.
- Die Verordnung kann vollständig auf den Dienstleistungssektor angewendet werden.
- Die Verordnung ist in einer abgeänderten Form übertragbar.
- Die Verordnung ist mit einer Ergänzung für Dienstleistungsunternehmen anwendbar.
Im allgemeinen sind alle Alternativen gleich zu behandeln, jedoch "zeigen Erfahrungen, daß, wenn ein Standardmodell modifiziert werden soll oder muß, es ratsam ist leichte Änderungen einzufügen, anstatt radikale Wechsel vorzunehmen. So sollte die bestimmte Form und die Philosophie, die hinter dem Modell steht nicht verändert werden."53
Bei der Betrachtung der Entwicklung der Öko-Audit-Verordnung wird nun deutlich, daß auf bestimmte Schwerpunkte Wert gelegt wurde.54 Diese sind z.T. direkt auf den Dienstleistungssektor übertragbar. So sollte die genaue Definition von Umweltzielen und die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung beibehalten werden.
Hierbei tun sich jedoch die ersten Probleme für Dienstleistungsbetriebe auf. Der kontinuierliche Verbesserungsprozeß und die Umweltziele betreffen vor allem die umweltrelevanten Bereiche eines Unternehmens. Bei der Abgrenzung der Dienstleistungsbetriebe von den Gewerbebetrieben wird ersichtlich, daß die Umweltrelevanz von Dienstleistungsbetrieben in anderen Bereichen liegt als bei Gewerbebetrieben.
Nicht jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, den kontinuierlichen Verbesserungsprozeß selber zu bestimmen, da es umweltrelevante Produkte oder Leistungen von anderen Unternehmen in Anspruch nehmen muß. Hierbei ist darauf zu achten, daß die Bemühungen des Unternehmen, auf seine Vertragspartner Einfluß zu nehmen angemessen und nachweisbar sind. Eine ähnliche Formulierung wie in der alten Verordnung 'unter wirtschaftlich vertretbaren Mitteln'55 wäre hier denkbar.
Die Definition der Umweltziele betraf in der ursprünglichen Verordnung hauptsächlich die Tätigkeiten am Standort. Bei Dienstleistungsunternehmen finden viele umweltrelevante Tätigkeiten außerhalb des Standortes statt, so daß die Standortbezogenheit an Bedeutung verliert. Hier muß eine andere Abgrenzung für die umweltrelevanten Bereiche gefunden werden.
Es ist dann sinnvoll, die bisherige Verordnung auf den Standort des Hauptsitzes anzuwenden und zusätzlich die Verordnung auf die externen umweltrelevanten Bereiche zu erweitern, wobei hier die neuen Schwerpunkte für Dienstleistungsunternehmen zu legen sind. Diese Erweiterung hat vor allem als Hauptkriterium die Umweltrelevanz. Dabei wird diese neue Abgrenzung in umweltrelevante Bereiche des Unternehmen nicht so eindeutig sein, wie die Abgrenzung des Betriebsgeländes bei Gewerbebetrieben. Vielmehr bleibt die Frage, ob eine einheitliche Abgrenzung überhaupt möglich ist für alle Branchen des Dienstleistungssektors.
Unabhängig wie diese Definition der Abgrenzung aussieht, wird sie für jedes Unternehmen unterschiedlich sein. Diese Differenzierung ist notwendig, denn jedes Unternehmen hat einen unterschiedlichen organisatorischen Aufbau und damit auch eine eigene Definition der Tätigkeiten. Die umweltrelevanten Bereiche sollen sich nun möglichst dieser Betriebsstruktur anpassen, um Kompetenzüberschneidungen und unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Die Bedeutung des Betriebsgeländes soll und kann nicht fallengelassen werden, denn hier ist eine direkte Übertragung einiger Schwerpunkte der Verordnung möglich. Auch wenn das Unternehmensgelände erst einmal nur untergeordnet betrachten wird, bleibt es trotzdem von Bedeutung, denn hier ist z.B. die Einbindung aller Mitarbeiter besonders einfach.
Für die Unternehmensleitung bedeutet das neue Modell, daß sie vermutlich mehr Entscheidungen treffen und direkt in den Prozeß eingreifen muß. Während sie in der ursprünglich Verordnung nur die Umweltpolitik bestimmen mußte56 und die weiteren Aufgaben der Leitung des Standortes übertragen konnte, ist sie nun auch in den anderen Bereichen des Audit gefordert. So sind z.B. Verhandlungen mit Vertragspartnern über besseren Umweltschutz unausweichlich von ihr selbst zu führen.
Insgesamt wird deutlich, daß eine Erweiterung der Verordnung, also Möglichkeit Vier, die beste Übertragung auf den Dienstleistungssektor bietet. Allerdings wird von einigen Unternehmen auch die vollständige Übertragung der alten Verordnung, also Möglichkeit Zwei, bevorzugt, jedoch schließen wir diese Alternative aus den oben genannten Gründen aus. Im folgenden werden nun die Abgrenzung der umweltrelevanten Bereiche, sowie die Formulierung der Ergänzung der Verordnung behandelt.
In dem vorherigen Kapitel wurde schon deutlich, daß die umweltrelevanten Aktivitäten der Unternehmen besser in Bereiche als in Standorte einteilbar sind. Wie diese Bereiche aufzugliedern sind, wird von Dienstleistungsbetrieben, die sich mit diesem Thema schon beschäftigt haben, unterschiedlich beurteilt (siehe Kap. 5 und 6). Im allgemeinen gibt es zwei sinnvolle Einteilungen. Zum einen läßt sich das Unternehmen in Funktionsbereiche, wie Einkauf, Vertrieb, Entwicklung, aufteilen, wobei schon vorhandene Strukturen im Unternehmen hilfreich sein können, und zum anderen kann es in Produkte oder Produktgruppen aufgegliedert werden. Es wird in diesem Kapitel der Begriff 'Bereich' verwendet, wenn eine der beiden, aber keine bestimmte Unterteilung gemeint ist.
Die Bereiche ziehen sich durch das gesamte Unternehmen, somit ist keine klare Abgrenzung nach Standorten, Regionen oder Ländern mehr möglich. Es ist sinnvoll die Zertifizierung auf den Standort des Hauptsitzes zu beziehen, denn hier werden die umweltrelevanten Entscheidungen getroffen. Zusätzlich ist die ursprüngliche Verordnung, wie schon erwähnt direkt auf den Hauptsitz übertragbar.
Die Erweiterung der Verordnung kann nun drei Formen annehmen:
- Es müssen alle Bereiche des Unternehmen zertifiziert werden. Dies entspricht einer vollständigen Zertifizierung des Unternehmen.
- Das Unternehmen wird in umweltrelevante Funktionsbereiche aufgeteilt und kann diese unabhängig voneinander zertifizieren lassen.
- Das Unternehmen wird in umweltrelevante Produkte oder Produktgruppen eingeteilt und kann diese unabhängig voneinander zertifizieren lassen.
In sehr großen Unternehmen, kann es jedoch auch sinnvoll sein, die Zertifizierung in einem bestimmten Gebietsmarkt zuzulassen. Voraussetzung hierfür ist die fast vollständige Unabhängigkeit des Unternehmenszweiges auf dem Gebietsmarkt vom restlichen Unternehmen. Das heißt, die Leitung dieses Unternehmensteils ist in ihren Entscheidungen unabhängig, es gibt fast keine Schnittstellen der Bereiche zum restlichen Unternehmen, und die Leitung des gesamten Unternehmens unterstützt die Zertifizierung in diesem Gebietsmarkt. Im allgemeinen werden diese Voraussetzungen nur selten erfüllt sein.
Einige Unternehmen, die derzeit darauf drängen, zum EG-Beteiligungssystem zugelassen zu werden bevorzugen die erste Variante. Sie sind in ihrem betrieblichen Umweltschutz schon sehr weit fortgeschritten und zumeist umfaßt dieser schon die meisten Bereiche des Unternehmen. So ist ihre Forderung nach einer kompletten Zertifizierung aller Bereiche des Unternehmen zwar verständlich, bietet aber eine Reihe von Nachteilen für die übrigen Dienstleistungsunternehmen.
Die ursprüngliche Verordnung ist so definiert worden, daß alle Betriebe am Öko-Audit teilnehmen können, unabhängig davon wie weit der Umweltschutz bereits betrieben wurde, solange sie nur die geltenden Umweltvorschriften des Landes einhalten. Besonders einfach wurde ihnen die Teilnahme gemacht, indem die Unternehmen mit einem Standort anfangen konnten und dieser so als Versuchsobjekt für das gesamte Unternehmen gelten konnte.
Muß nun bei einem Dienstleister das gesamte Unternehmen bzw. alle Bereiche des Unternehmen zertifiziert werden, bei einer Teilnahme an der EMAS-Verordnung, so werden viele Unternehmen vor dem anfänglichem sehr großen Aufwand zurückschrecken. Für Unternehmen, die bislang nicht nach einer Beteiligung strebten, wird der Zeitraum bis zu der Erstzertifizierung sehr groß sein. Dieser lange Zeitraum, der u.a. durch die genaue Dokumentation aller umweltrelevanten Tätigkeiten zustande kommt, hat schon bei Gewerbebetrieben zu einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Öko-Audit geführt.57 Dies veranschaulicht, daß diese Variante nur den Vorzug erhalten kann, wenn keine andere Lösung gefunden wird. So würde wenigsten den Unternehmen, die bereits viel für den Umweltschutz getan haben, die Chance geboten werden an der EMAS-Verordnung teilzunehmen.
Um jedoch möglichst viele Unternehmen anzusprechen, müssen die Anforderungen bei der Erstzertifizierung auf ein beschränktes Maß reduziert werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unternehmen mit einem von ihnen selbst gewählten Bereich anfangen können. Eine weitere Variante, das gesamte Unternehmen zu zertifizieren und dafür die Anforderungen lascher zu handhaben, würde implizieren, daß die Kriterien aufgeweicht werden müßten. Dies hätte aber zur Folge, daß das Ansehen des Öko-Audit für alle Beteiligten schaden nehmen würde.
Durch eine Unterteilung des Unternehmen in umweltrelevante Funktionsbereiche und die Möglichkeit, diese einzeln zu klassifizieren, würde ein wesentlich einfacherer Einstieg für viele Unternehmen gewährleistet sein. Hierbei ist das Unternehmen selbst gefordert, eine sinnvolle Unterteilung vorzunehmen, anders als bei der Standortabgrenzung, wo das Betriebsgelände bereits vordefiniert ist. Zwischen den einzelnen Funktionsbereichen werden außerdem Überschneidungen durch interdisziplinäre Anforderungen des Öko-Audits58 entstehen. Wobei einzelne Tätigkeiten nicht direkt einem Funktionsbereich zuordbar sind. Dies kann nicht nur die einzelnen Tätigkeiten des Unternehmen betreffen, sondern sich auch noch fortsetzen bis hinein zu Überschneidungen in den Zuständigkeitsbereichen. Dadurch können innerbetriebliche Konflikte entstehen. Dies kann besonders bei Matrixorganisationen im Unternehmen auftreten (Projektmanagement vs. Produktmanagement).59
Zu den Vorteilen, neben dem leichtem Einstieg für alle Unternehmen, läßt sich vor allem der mögliche Effekt auf das ganze Unternehmen zählen. Denn die Mitarbeiter der einzelnen Funktionsbereiche arbeiten viel enger zusammen und somit ist, durch eine erhöhte Eigendynamik60 eine schnellere Ausdehnung auf das gesamte Unternehmen zu erwarten, als bei Betrieben, die nach der ursprünglichen Verordnung vorgegangen sind. Weiterhin drücken die Funktionsbereiche durch ihren Namen (Logistik, Einkauf etc.) wesentlich besser ihre Umweltrelevanz aus, als ein Standort mit Namen einer Stadt, bei der nicht zu erkennen ist, welche Güter und umweltrelevanten Kuppelprodukte dort produziert werden.
Wird das Unternehmen in Produkte oder Produktgruppen aufgeteilt, so ergeben sich ähnliche Vor- und Nachteile wie bei der Unterteilung in Funktionsbereiche. Die Abgrenzung der Produktgruppen bzw. Produktarten und ihre umweltrelevanten Bereiche ist nicht immer eindeutig und muß vom Unternehmen selber durchgeführt werden. Hierbei ist zu entscheiden, ob nach Eigenschaft des Produktes oder nach der Umweltverträglichkeit aufgegliedert werden soll, wobei letzteres vorzuziehen ist. Wird ein Funktionsbereich von mehreren Produkten oder Produktgruppen benutzt, so müßten diese Funktionsbereiche für jeden Bereich einzelnen zertifiziert werden, falls diese Produkte oder Produktgruppen nicht gleichzeitig zertifiziert werden sollen. Weitere ungewollte Überschneidungen kann es geben bei Matrixorganisationen im Unternehmen. Diese Matrixorganisationen sind genauso zu bewerten, wie bei der Unterteilung in Funktionsbereiche, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen (Produktmanagement vs. Projektmanagement).
Bei der Neugestaltung des Logos wäre zwar erfreulich, daß der Umweltbezug der Produkte oder Produktgruppen zumeist besser zu erkennen wäre als beim Standort, allerdings würde ein Logo mit direkter Erwähnung von Produktnamen auch eine indirekte Werbung für die Produkte bedeuten. Dies sollte in der ursprünglichen Verordnung dadurch ausgeschlossen werden, daß auf den Produkten und deren Verpackungen das Logo nicht verwendet werden durfte. Unklar ist zudem, wie in Anspruch genommene Leistungen für die Produkte bewertet werden müssen. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist es nicht möglich, Druck auf andere Unternehmen auszuüben, so daß diese Unternehmen die Umweltauswirkungen der von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nur sehr wenig beeinflussen können.
Häufig besteht das Produkt eines Unternehmen aus einer rein imaginären Leistungen, so daß der direkte Umweltbezug fehlt. Auch kann es in manchen Unternehmen nur ein Produkt geben (oder alle Produkte sind so eng miteinander verbunden, daß es keine klare Abgrenzung gibt), so daß das gesamte Unternehmen zertifiziert werden müßte. Dadurch würden aber die gleichen Probleme auftreten wie bei der Möglichkeit Eins, die in Kap. 4.3.1 beschrieben wurden.
Jedes Unternehmen ist unterschiedlich aufgebaut, so daß es sinnvoll ist auch jedem Unternehmen freizustellen, die Einteilung in umweltrelevante Bereiche selber vorzunehmen. Daß heißt nach unserer Gliederung, daß jedes Unternehmen zwischen der Aufteilung nach Funktionsbereichen oder nach Produkten oder Produktgruppen entscheiden kann und diese Systematik dann für das gesamte Unternehmen gelten muß. Diese Unterteilung sollte sich möglichst nach bestimmten Regeln richten, ohne den unterschiedlichen Charakter jedes Unternehmen zu mißachten. Von Vorteil wäre, wenn sie sich eng an den bestehenden Strukturen des Unternehmen angepaßt, um die bestehenden Organisationsstrukturen nutzen zu können. Bei Matrixorganisationen ist eine Entscheidung nach den Umweltrelevanzen der Bereiche zu treffen. Dabei ist es dann wichtig, daß die Unternehmensleitung klare Umweltziele und Anweisungen gibt, um Konflikte innerhalb des Unternehmen zu vermeiden.
Auch sollte die Abgrenzung der Bereiche vor allem von ihrer mengenmäßigen Umweltrelevanz, sowie von der Art der Einwirkung auf die Umwelt abhängen. Wünschenswert wäre eine nicht zu feine Unterteilung, denn je mehr Bereiche es gibt, um so größer wird die Komplexität, hervorgerufen durch die vielen Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen. Dies läßt sich aber nicht immer vermeiden, denn z.B. bei der Unterteilung in Produkte, kann es sehr schnell zu einer Vielzahl von Bereichen kommen, falls ein Unternehmen sehr viele unterschiedliche Produkte anbietet. Hierbei sollte dann das Unternehmen eine Abgrenzung nach Funktionsbereichen in Erwähnung ziehen.
Bei der Erstzertifizierung sollte darauf geachtet werden, daß die Umweltrelevanz des Anfangsbereichs nicht zu gering, im Verhältnis zum gesamten Unternehmen, ausfällt. Ziel für jedes Unternehmen muß es sein, das alle umweltrelevanten Bereiche zertifiziert werden, wodurch die unumgänglichen Überschneidungen zwischen den Bereichen ihre Bedeutung verlieren. Dies sollte bereits in den Umweltzielen bzw. in der Umweltpolitik festgehalten werden (siehe nächstes Kapitel). In dieser Weise würde jedes Unternehmen auf die erste Alternative hinarbeiten, allerdings mit dem Vorteil, des schon vorzeitigen Erfolges der Zertifizierung eines oder mehrerer Teilbereiche.
Weitere Nachteile können sich bei dieser Möglichkeit ergeben, wenn Unternehmen aus Nicht-EG-Ländern Bereiche ihrer innereuropäischen Tätigkeiten klassifizieren lassen wollen. Bei Gewerbebetrieben kann dies wegen des Standortbezugs ohne Probleme geschehen. Ferner bleibt die Frage offen, wie internationale Unternehmen gehandhabt werden, wenn ihre Tätigkeiten hauptsächlich außerhalb der EG stattfinden.
Die Umweltprüfung hat das Ziel, alle umweltrelevanten Bereiche eines Betriebes zu erfassen und zu dokumentieren. Umweltrelevant sind in Dienstleistungsunternehmen, wie in Kapitel 3 beschrieben, einmal die Abläufe innerhalb des Betriebes - Schadstoffemissionen und Energieverbrauch am Firmensitz, Recyclingfähigkeit von Bürogeräten u.ä.. Zudem ist aber auch die Erfassung der Produkte und Vorgänge notwendig, mit denen der Dienstleister außerhalb seines Firmensitzes in Berührung kommt bzw. worauf er seine Dienstleistung stützt. In Kapitel 3.3 nannten wir diesen Bereich "das Produkt, auf das sich die Leistung bezieht". Neu ist also die Ausweitung der Umweltprüfung auf diesen externen Bereich. So müssen die Produkte, die ein Handelsunternehmen vertreibt, sowie ihre Herstellung überprüft werden. Ein Reiseunternehmen muß Hotels und Transportmittel auf den angebotenen Reisen in die Prüfung einbeziehen, eine Restaurantkette die Nahrungsmittel überprüfen, aus denen die Speisen zubereitet werden.
Eine zentrale Bedeutung kommt hier den Vertragspartnern zu, von denen Leistungen und Produkte übernommen werden. Der Betrieb muß, soweit möglich, überprüfen, wie bei diesen Partnern auf Umweltschutz geachtet wird.
Bei Unternehmen mit Beratungstätigkeit - etwa Unternehmensberatern, aber auch Banken - ist das Produkt in dem Sinne relevant, als in der Beratung Wert auf ökologische Schwerpunkte gelegt wird. Man kann nicht verlangen, ausschließlich ökologisch zu beraten, doch sollte in besonderer Weise auf ökologische Aspekte hingewiesen werden.
Die Umweltpolitik beschreibt die grundsätzliche Ausrichtung und Zielsetzung des Unternehmens, eine Art "Unternehmensphilosophie". Diese ist die Grundlage des in den weiteren Punkten festgelegten umweltspezifischen Handelns. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Unternehmen mit einer guten Umweltpolitik und weitreichenden Zielen die richtigen Maßnahmen treffen wird - egal ob es im Produktions- oder Dienstleistungssektor tätig ist. Eine intensive Modifizierung ist daher nicht nötig.
Allerdings sollte auch in Umweltpolitik und Umweltzielen die Ausweitung auf den externen Bereich deutlich werden. Das Unternehmen sollte erklären, daß möglichst nur umweltgerechte Produkte benutzt und vermittelt werden und es sich ferner dafür einsetzen will, daß sich auch die Vertragspartner umweltgerecht verhalten.
Das besondere Gewicht der Umweltpolitik bei der Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen ergibt sich aus unserer Entscheidung, nur Betriebe zum Audit zuzulassen, die das Ziel haben, alle Bereiche und Funktionen dem Öko-Audit zu unterziehen. Wenn sich also ein Unternehmen zunächst nur zum Teil zertifizieren lassen will, dann sollte es in der Umweltpolitik verdeutlichen, daß es das unbedingte Ziel anstrebt, in absehbarer Zeit alle Bereiche dem Audit zu unterziehen. Der gesamtbetriebliche Charakter des Umweltmanagements sollte somit in der Umweltpolitik besonders betont werden.
Im Gegensatz zur Umweltpolitik können sich die Ausführungen im Umweltprogramm auf einzelne Teilbereiche beschränken, wenn das Unternehmen vorhat, zunächst nur diese zertifizieren zu lassen. Wie beim Audit für Produktionsbetriebe müssen Naturverbrauch und Emissionen am Standort auch im neuen Audit genau benannt, Verbesserungen quantifiziert und möglichst mit Zeitangaben belegt werden, so daß ein genaues Programm einzelner Handlungsschritte entsteht.
Im externen Bereich - also den Leistungen des Unternehmens abseits vom Standort und den Produkten, auf die sich die Leistungen beziehen - ist eine genaue Quantifizierung der Verbesserungspotentiale zwar wünschenswert, aber sicher nicht immer praktisch durchführbar. Wo ein Dienstleister auf die Produkte einer Vielzahl von Vertragspartnern angewiesen ist, ist es einfacher, qualitative Zielsetzungen anzugeben. Hier wird es nicht so sehr auf die einzelnen Verbesserungspotentiale aller Vertragspartner ankommen, sondern eher auf eine globale Zielsetzung. Eine möglichst genaue Quantifizierung von Verbesserungspotentialen ist trotzdem anzustreben, und zwar, wie es schon in der alten Verordnung heißt, "wo immer es in der Praxis möglich ist" (Anhang 1 A4).
Das Umweltmanagementsystem von Dienstleistungsbetrieben wird noch eher als bei der Standortzertifizierung von Produktionsbetrieben vom Hauptsitz des Unternehmens und damit von der höchsten Ebene ausgehen. Zwar ist auch denkbar, daß zuerst die Leitung eines Funktions- oder eines Produktbereiches die höchste Ebene des Managementsystems darstellt, da es den Betrieben freigestellt ist, mit der Zertifizierung einzelner Bereiche zu beginnen.
Schließlich heißt es auch in der Verordnung, daß die höchste geeignete Ebene das Management kontrollieren solle. Wie aber schon anhand der Umweltpolitik deutlich werden soll, ist die Gesamtbetrachtung eines Unternehmens einschließlich aller umweltrelevanten Berührungspunkte das Ziel unseres Audits. So wird mit der Zeit zwangsläufig die Firmenzentrale das Umweltmanagement übernehmen. Damit wäre es zweckmäßig schon von Anfang an die Unternehmensleitung mit dieser Aufgabe zu betreuen. Konkrete Verantwortlichkeiten für die einzelnen Maßnahmen sollen aber auch weiterhin bis in die unterste Ebene festgelegt werden.
Als zentrale Umwelterklärung kann wie beim bisherigen Audit der Umweltbericht des Unternehmens dienen. Zusätzlich ist auch weiterhin der direkte Weg an die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen u.ä. erwünscht und gefordert.
Eine Schwierigkeit könnte, wie schon bei den Ausführungen über das Umweltprogramm erläutert wurde, die Forderung sein, alle umweltrelevanten Bereiche in genauen Werten darzustellen. Die betriebsinternen Prozesse von Vertragspartnern kann und darf das Unternehmen nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch hier muß man sich also auf Beispiele und qualitative Zielsetzungen beschränken.
Die externe Überprüfung der betrieblichen Maßnahmen steht vor dem Problem, daß sich die zu bewertenden Anstrengungen des Unternehmens nicht auf einen eingegrenzten Raum beziehen, sondern auch auf dessen Umfeld. Die Prüfer müssen dieses Umfeld also genau kennen. Sie müssen die Möglichkeiten, außerhalb des zu zertifizierenden Unternehmens umweltgerecht zu handeln, beurteilen, und die Möglichkeiten des Unternehmens, sein Umfeld zu beeinflussen, einschätzen können. Ein Öko-Audit für Dienstleister setzt also eine entsprechend weitreichende Ausbildung der Prüfer voraus. Da die Prüfer von Unternehmen einer Branche meist aus dieser Branche kommen und sich demnach auskennen, sollte der geforderte Weitblick von Prüfern kein so großes Problem darstellen und kann von diesen gefordert werden.
Schwieriger dürfte die Aufgabe sein, die Angaben der Vertragspartner des zu zertifizierenden Unternehmens zu überprüfen. Ein Prüfer kann schon allein aufgrund des Aufwandes nicht jeden Betrieb abnehmen, mit dem das Unternehmen in Verbindung steht. Hier sollte er aber um so genauer die Anstrengungen des Unternehmens bewerten, bei Vorleistern und Vertragspartnern für umweltgerechte Produktion und Leistung zu sorgen.
Für die Dienstleistungsunternehmen können nicht die selben Teilnahmeerklärungen wie für gewerbliche Betriebe verwendet werden. Dies folgt daraus, daß Dienstleistungsunternehmen nicht Standorte zertifizieren lassen, sondern entweder Funktions- oder Produktgruppenbereiche. Der Sternenkreis mit darin eingeschlossenem Text kann direkt für die Teilnahmeerklärungen für Dienstleistungsunternehmen übernommen werden. Der übrige Text muß für Dienstleistungsunternehmen modifiziert werden. Hier sind folgende sechs Varianten sinnvoll, wobei die zuletzt genannten drei nur selten vorkommen dürften (siehe Kapitel 4.3):
Der Funktions-/Produktbereich .. unseres Unternehmen verfügt über ein Umweltmanagementsystem. Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung über den Umweltschutz dieses Funktions-/Produktbereiches unterrichtet.
Die nachstehenden Funktions-/Produktbereiche unseres Unternehmen verfügen über ein Umweltmanagementsystem. Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung über den Umweltschutz dieser Funktions-/Produktbereiche unterrichtet.
Name des Funktions-/Produktbereichs
...
Alle Funktions-/Produktbereiche unseres Unternehmen verfügen über ein Umweltmanagementsystem. Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung über den Umweltschutz dieser Funktions-/Produktbereiche unterrichtet.
Der Funktions-/Produktbereich .. in/im (Name(n) des (der) Gebiete(s) bzw. Staat(en)) verfügt über ein Umweltmanagementsystem. Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung über den Umweltschutz dieses Funktions-/Produktbereiches unterrichtet.
Die nachstehenden Funktions-/Produktbereiche in/im (Name(n) des (der) Gebiete(s) bzw. Staat(en)) verfügen über ein Umweltmanagementsystem. Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung über den Umweltschutz dieser Funktions-/Produktbereiche unterrichtet.
Name des Funktions-/Produktbereiches
...
Alle Funktions-/Produktbereiche in/im (Name(n) des (der) Gebiete(s) bzw. Staat(en)) verfügen über ein Umweltmanagementsystem. Die Öffentlichkeit wird im Einklang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung über den Umweltschutz dieser Funktions-/Produktbereiche unterrichtet.
In Kap. 4 wurde theoretisch beschrieben, wie ein Öko-Audit für einen Dienstleistungsbetrieb aussehen kann. Der Otto Versand, der ein klassisches Dienstleistungsunternehmen darstellt, wird im folgendem als Fallbeispiel für die Umsetzung des Öko-Audits vorgestellt. Da es sich um ein Versandhaus handelt, ist die Umweltbelastung am Standort als relativ gering zu betrachten.61 Deswegen hat der Otto Versand den Standortbezug auf den der Funktionsbereiche erweitert. Die Audit-Verordnung wurde somit ergänzt. Als positiv zu vermerken ist, daß der Otto Versand in allen seinen Funktionsbereichen die Umweltauditverordnung gleichzeitig zu implementieren versucht. Damit nimmt der Otto Versand die in Kap. 4 vorgeschlagene Möglichkeit die Funktionsbereiche einzeln einzubeziehen, nicht wahr.
Bevor die Systematik des Öko-Audits bei Otto beschrieben wird, soll der Otto Versand kurz vorgestellt werden.
Der Otto Versand ist ein Familienunternehmen. Werner Otto gründete 1949 in Hamburg ein Versandgeschäft für Schuhe und Kleidung. Der Katalog umfaßte nur 28 Artikel. Das Sortiment wurde ständig erweitert, so daß 1951 schon die erste Umsatzmillion erreicht war. 1963 wurde die Datenverarbeitung eingeführt, und die Kunden konnten per Telefon bestellen. Der Otto Versand wurde zum Großunternehmen ausgebaut. 1966 zieht sich Werner Otto aus der Unternehmensspitze zurück. Die Führung übernimmt Günther Nawrath. 1970 hat der Otto Versand einen Jahresumsatz von einer Milliarde Mark. 1971 tritt Dr. Michael Otto mit 28 Jahren in das Unternehmen des Vaters ein. Er entwickelt neue Unternehmensstrategien. Nun zeigen sich erste Initiativen im Umweltschutz. So ist zum Beispiel die Versandskartonage aus Recyclingmaterial hergestellt. Der Otto Versand ist im Jahre 1986 das größte Versandhaus der Welt mit 10,9 Milliarden Jahresumsatz, und gleichzeitig wird der Umweltschutz zum Unternehmensziel erklärt. 1990 verstärkte der Otto Versand seine globale Präsens. Erfolgreiche Konzepte werden in andere Länder übertragen. Know-how wird international ausgetauscht. In den frühen 90er Jahren wird der Otto Versand verstärkt im Umweltmanagement tätig. So werden z.B. Echtpelze und Tropenholz ausgelistet und eine Umweltcheckliste für Lieferanten erstellt. 1995 versucht der Otto Versand das Öko-Audit zu implementieren.62
Heute gehören zum Otto Versand u. a. die Handelsgesellschaft Heinrich Heine, Karlsruhe, die Schwab Versand AG, Hanau, die Fegro/Selgos Gruppe, Neu-Isenburg, die Alba Moda GmbH, Bad Salzuflen und die Josef Witt GmbH, Weiden.63 Der Otto Versand hatte 1996 knappe 25 Milliarden Mark Jahresumsatz. Der Konzern ist in 16 Ländern auf drei Kontinenten präsent und beschäftigt insgesamt 54.000 Mitarbeiter.64
Der Umweltgedanke bestimmt schon seit einiger Zeit die Aktivitäten des Otto Versands mit. Der Anstoß zum Umweltschutz im Unternehmen geht vom Unternehmenseigentümer Dr. Michael Otto aus. 1986 schrieb Otto den Umweltschutz als Unternehmensziel in die Firmensatzung. Der World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland wählte 1991 Michael Otto zum Öko-Manager des Jahres. Mittlerweile ist er Vorsitzender des Stiftungsrates des WWF. Er gründete die Michael Otto Stiftung, die sich mit dem Schutz von Seen und Flüssen befaßt.
Die Größe des Otto Versands und sein internationales Netzwerk macht es möglich, daß Otto seine Ideen im Bereich Umweltschutz durchsetzen kann. Die Möglichkeit umweltaktiv zu sein erweitert sich auch dadurch, daß Michael Otto Firmenbesitzer ist. So stellte er auch in einem Gespräch mit der Zeitung "Die Zeit" fest: "Als Eigentumsunternehmer kann man Entscheidungen zugunsten der Umwelt treffen, die sich eventuell kurzfristig nicht rechnen, mittel- und langfristig jedoch sehr wohl. Das ist bei Managern, die sich gegenüber Aktionären verantworten müssen, sehr viel schwieriger."65 Diese beiden Aspekte sind sicherlich auch ein Grund dafür, daß das Versandhaus Otto überhaupt so aktiv im Umweltschutz sein kann.
Um den Umweltschutz in das Unternehmen implementieren zu können, wurde ein Schema zur Durchführung eines Umweltprogramms gesucht. So überlegte das Unternehmen auch, die ISO 14000 Norm umzusetzen. Die ISO 14000 gilt auch für Dienstleistungsunternehmen, jedoch entschied man sich dagegen. So berichtete der Umweltkoordinator des Otto Versands, daß die ISO 14000 einen für den Otto Versand zu niedrigen Standart habe und nicht konkret genug sei. Daraufhin sei man auf das EG-Öko-Audit-Konzept gestoßen. Obwohl nur für das produzierende Gewerbe gedacht, habe man sich doch dafür entschieden, da die Systematik des Öko-Audits sich als Handlungsgrundlage und Orientierungsgerüst eigne.
Nach dem im Abschnitt 5.1.2. dargestellt wurde, warum der Otto Versand sich für die Systematik des EG-Öko-Audit entschieden hat, soll jetzt gezeigt werden, wie das Versandhaus die Verordnung im eigenen Betrieb eingeführt hat. Da die Umweltauditverordnung nur für gewerbliche Betriebe gedacht ist, ist bei der Umsetzung verständlicherweise mit Schwierigkeiten zu rechnen.
Als gedankliche Basis des Öko-Audits geht der Otto Versand von den "Guten Managementpraktiken" die in Anhang I D der Verordnung aufgeführt sind, aus. Diese Ausführungen sind sehr allgemein gehalten, so daß sie relativ gut in einen Dienstleistungsbetrieb übernommen werden können. Unter Berücksichtigung des Anhanges I D hat der Otto Versand zehn umweltpolitische Handlungsgrundsätze auf Vorstandsebene formuliert.66 Die Vorstandsebene entspricht der höchsten geeigneten Management, wie dies in Anhang I A2 gefordert wird. Die Führungsteams leiten aus den Handlungsgrundsätzen die Umweltstrategien ab. Diese gelten dann als verbindliche Richtlinien. So entsteht ein Umweltzielsystem, das bis auf die unterste Unternehmensebene reicht.
Da die Öko-Audit-Verordnung eigentlich für gewerblich Betriebe gedacht ist und diese durch die Herstellung von Produkten am Standort Emissionen und Schadstoffe verursachen, ist in der Umweltauditverordnung primär der Standort von Bedeutung. Dieser Standortbezug ist für ein Versandhaus von geringer Bedeutung. Im Vordergrund der Verordnung steht nicht die Umweltverträglichkeit von Produkten, obwohl diese in Anhang I A und C ebenfalls erwähnt wird. Dieser Zusammenhang wird auch im Arbeitsentwurf des Otto Versands zur Erweiterung der Auditverordnung auf nicht-gewerbliche Bereiche aufgezeigt.
Die Tätigkeit dieses Versandhauses ist vornehmlich der Vertrieb von Gebrauchsartikeln. Die Umweltbelastungen, die direkt vom Otto Versand verursacht werden, gehen daher weniger von der Herstellung der Güter am Standort aus, sondern mehr von deren Vertrieb. Deswegen hat der Otto Versand bei der Implementierung des Öko-Audits die Bedeutung des Standortbezuges durch die Funktionsbereiche erweitert. Man unterscheidet fünf Funktionsbereich beim Otto Versand:
- Einkauf Textilien
- Einkauf Hartwaren
- Verpackungen
- Transport und Verkehr
- Kataloge/ Werbemittel
So bemerkt das Versandhaus in seinem Arbeitspapier "Die Erweiterung des Standortbezuges der EG-Öko-Audit-Verordnung um die umweltrelevanten Funktionsbereiche einer Unternehmung (VO Anhang I Nr. 4) ist verordnungskonform und eröffnet große Erfolgspotentiale für Versandhandelsunternehmen". Man verspricht sich dadurch u. a. stärkere Motivation der Mitarbeiter, Qualitätssicherung und Kosteneinsparungen.67
a) Standort Hamburg-Bramfeld
Gemäß der Umweltauditverordnung für gewerbliche Betriebe hat der Otto Versand ein Umweltzielsystem für den Hauptstandort Hamburg-Bramfeld erstellt. Besondere Modifizierungen des Öko-Audits sind nicht nötig, da es sich um einen Standort handelt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen Standort wie in Artikel 2 K definiert, da hier keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt werden.
Analog zur Auditverordung wurde ein Soll-Ist-Abgleich erstellt. Dieser beschränkt sich auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz, die CO2-Emissionen, den Wasserverbrauch und das Abfallaufkommen, wie in Anhang I C gefordert. Eine detaillierte Bilanz für den Wasserverbrauch konnte nicht erstellt werden, da diese zu hohe Kosten verursachen würde.68 Es ist zu bemerken, daß eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung sichtbar ist.
b) Die Funktionsbereiche
Nachdem kurz dargestellt wurde, wie das Öko-Audit am Standort Hamburg-Bramfeld umgesetzt wurde, soll nun auf die schon erwähnten Funktionsbereiche eingegangen werden. Für alle fünf Funktionsbereiche werden die Ziele kurz beschrieben. Der Funktionsbereich Kataloge/Werbemittel wird exemplarisch genauer ausgeführt. Auf eine detaillierte Beschreibung der übrigen Funktionsbereiche wird verzichtet. Sie werden jedoch erwähnt, um einen Einblick in die Organisation zu gewähren und umweltpolitische Ziele, die in einem Versandhaus relevant sein können, kurz darzustellen.
Im Funktionsbereich Textilien wird vor allem auf den Einkauf von schadstoffgeprüften Textilien wert gelegt. Ein weiteres Ziel ist es, kreislauftaugliche Textilien anzubieten. Dies ist beim derzeitigem Stand der Technik kaum möglich. Deswegen wird das Augenmerk vorerst auf schadstoffgeprüfte und produktionsökologische Textilien gerichtet. Beim Einkauf Hartwaren, dies sind vor allem elektronische Geräte und Möbel, ist ein Umweltziel die Sicherstellung der Kreislauftauglichkeit. Es sollen in diesem Funktionsbereich die Umweltauswirkungen während des Gebrauchs reduziert werden und umweltkritische Stoffe vermieden werden. Man kann auch hier feststellen , daß im genannten Zeitraum Verbesserungen, die auf die strategischen Ziele hinarbeiten, zu erkennen sind. Im Funktionsbereich Transport und Verkehr konnten die CO2-Emissionen drastisch vermindert werden. Dies ließ sich durch Optimierung der Logistik erreichen.69 Bei den Verpackungen gibt es kaum noch Verbesserungspotentiale. Man setzt auf Mehrweglösungen. Einwegverpackungen sollen ganz vermieden werden. Die strategischen Ziele des Funktionsbereich Kataloge/Werbemittel sind Papiereinsparung und Reduzierung der Umweltauswirkungen beim Druck und bei der Verwendung.70
Der Funktionsbereich Kataloge/Werbemittel soll im folgenden genauer untersucht werden. Herausgearbeitet wird der öko-audit-spezifische Aufbau der Umweltpolitik und der Bezug zu den Handlungsgrundsätzen im Anhang I D der Verordnung. Die Darstellung dieses Funktionsbereiches ist exemplarisch, d.h. das Prinzip gilt auch für alle anderen schon beschriebenen Bereiche und den Standort Hamburg-Bramfeld.
Die Unternehmenspolitik des Otto Versandes ist in 10 Handlungsgrundsätzen gemäß Anhang I D festgelegt. Deshalb werden im Funktionsbereich Kataloge/ Werbemittel die umweltschädlichen Tätigkeiten durch eine Umweltbetriebsprüfung evaluiert. Aus dieser Beurteilung leiteten die Führungsteams für den Zeitraum 1995/96 zwei strategische Ziele ab. Papier soll eingespart werden und die negativen Umweltwirkungen sollen beim Druck und Verwertung der Kataloge/Werbemittel reduziert werden. Das EG-Öko-Audit verlangt eine Soll-Ist-Systematik. Deshalb hat man im Funktionsbereich Kataloge/Werbemittel zur Erreichung der strategischen Ziele untergeordnete Ziele formuliert. Diese Sollziele zeigen an, welche Umweltleistungen in einem bestimmten Zeitraum erfüllt sein müssen. Nach Anhang I A 4 müssen die Ziele auch quantitativ meßbar sein. Ein Beispiel dazu im Bereich der Papiereinsparung ist, daß 1995/96 ein Sollzustand gefordert wird, der verlangt, daß der Recyclinganteil auf bis zu 40% bei 70% der Angebotsträger gesteigert wird. An diesem Beispiel wird der zeitliche und quantitative Aspekt des Umweltaudits deutlich.71
Laut Artikel 3 muß eine "angemessene kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes" stattfinden. So sind im Umweltbericht 1996 des Otto Versands schon Sollziele für das Jahr 1997 vorgegeben. Um quantitative und kontinuierliche Verbesserung vorzunehmen, müssen die Leistungen systematisch, objektiv und regelmäßig bewertet werden. Das Versandhaus erfüllt diese Bedingungen, die in Artikel 1 (2) b genannt sind. Demnach soll der Recyclinganteil des Papiers bei den Katalogen noch weiter gesteigert werden.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist, daß laut Artikel 3a die Umweltauswirkungen so zu verringern sind, wie es sich mit "der wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik" erreichen läßt. Als Beispiel im Zielbereich Papiereinsparung läßt sich hier nennen, daß das Ziel für 1995/96 lautet, die Flächengewichte der Katalogpapiere zu senken und Beschnittzugaben zu optimieren. Tatsächlich wurde in diesem Zeitraum die Grenze des technisch Machbaren vom Otto Versand erreicht.72
Am Funktionsbereich Kataloge/ Werbemittel wurden einige wichtige Gesichtspunkte der Umweltauditverordnung dargestellt. Dies sind insbesondere die Umsetzung der Handlungsgrundlagen in strategische Ziele, eine Soll-Ist-Analyse und die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung.
Um umweltpolitische Erfolge zu erzielen, muß der Otto Versand die Produktseite besonders beachten und mit Lieferanten und Vertragspartnern in einen Dialog treten. Diese Erfordernis ist im Anhang I B 4 erwähnt, ist jedoch durch den Standortbezug des Öko-Audits nicht von primärer Bedeutung. Für ein Versandhaus allerdings gewinnt dies an Wichtigkeit. So bemüht sich der Otto Versand seine Umweltziele an Lieferanten weiterzugeben. Im Funktionsbereich Einkauf Textilien wurden deswegen 1996 erste Workshops und Trainee-Programme mit Lieferanten in den wichtigsten Beschaffungsmärkten durchgeführt. Diese Programme sind in ihrer Wirksamkeit nur dadurch bedeutsam, daß der Otto Versand ein globales Netzwerk bildet und viele seiner Vertragspartner von ihm abhängig sind. So wird auch der Otto Versand vor neue Aufgaben gestellt. Das Versandhaus muß sich jetzt z. B. mit Produktionstechnik befassen.
Es wurde aufgezeigt, welchen Teilaspekten des Öko-Audits eine besondere Bedeutung zufällt, wenn Dienstleistungsbetriebe eine Implementierung versuchen.
Zu den Grundlagen einer Umweltpolitik in einem Unternehmen gehört auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter für ökologische Fragestellungen. Nachzulesen ist dies in der EMAS-Verordnung Anhang I D 1. Weitere Ausführungen finden sich in Anhang I B 2. Um den Mitarbeiter die Umweltpolitik des Unternehmens näher zu bringen, hat der Otto Versand für den Standort Hamburg-Bramfeld ein Mitarbeitersensibilisierungskonzept entworfen. Jenes beinhaltet als Maßnahmen die Verteilung des hauseigenen Umweltberichtes an die Mitarbeiter und die Verstärkung der Umweltpräsens in Kantinen und Büros. Des weiteren gibt es Plakatierungen und Aushänge im Gebäude. Diese Aktionen stellen im wesentlichen die erste Phase des Konzeptes dar.
In der zweiten Phase der Mitarbeitersensibilisierung soll eine Umweltklausel in Arbeitsverträgen verankert werden, betriebseigene Umweltseminare verstärkt angeboten werden und der Umweltgedanke in die Ausbildung integriert werden. Diese Maßnahmen sind zum Teil noch nicht durchgeführt.
Der wesentliche Bestandteil der dritten Phase ist ein ökologisches Anreiz- und Beurteilungssystem. Dies ist jedoch auch noch nicht entwickelt.
In einer betriebsinternen Befragungsaktion wurde herausgefunden, daß die Kenntnisse der Mitarbeiter über das Umweltmanagementsystem als zu gering zu bewerten sind. Durch das oben beschriebene Konzept erhofft sich das Versandhaus eine bessere Kommunikation über die Umweltidee des Unternehmens.73
Im Frühjahr 1996, so berichtete die Zeitung "Die Welt", stellte der Otto Versand seinen ersten "Umweltbericht nach EU-Maßstäben" vor.74 Der Otto Versand hat sich mit einem seiner 10 Handlungsgrundsätze der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet, in einem regelmäßig erscheinenden Umweltbericht über die Umweltarbeit des Unternehmens zu berichten. Damit entspricht Otto der in Art 1 (2) c der EG-Öko-Audit-Verordnung geforderten öffentlichen Informationspflicht.
Darüber hinaus strebt der Otto Versand mit umweltbezogener Öffentlichkeitsarbeit, die auch als externe Umweltkommunikation bezeichnet wird, eine Verbesserung der Marktchancen umweltgerechter Produkte an.75 Abbildung 5.1 veranschaulicht die externe Umweltkommunikation des Otto Versands.
Abbildung 5.1: Externe Kommunikation des Otto Versands Quelle: Otto Versand: Umweltbericht 1996, Hamburg 1996, S.34 |
Dem Otto Versand fällt zweifellos eine Vorreiterrolle in der Umweltarbeit der Wirtschaft zu. Das mußte sogar die Umweltorganisation "Greenpeace" zugeben, die sonst die Konfrontation mit Großkonzernen sucht.76 Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, daß die Neckermann Versand AG im Jahre 1993 als erstes Versandhaus ein internes Öko-Audit durchführte und dem Otto Versand im Umweltbereich keineswegs nachsteht.77 Zweifellos spielen beim Otto Versand auch andere Motive als der reine Umweltschutzgedanke eine Rolle, das Audit durchzuführen. Man rechnet damit, daß Umweltauflagen ohnehin verschärft werden. Damit hätte der Otto Versand einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. So ist auch im Arbeitspapier des Otto Versands nachzulesen, daß man sich auch Mitgestaltungsmöglichkeiten in Gesetzgebungsverfahren und eine Imagesteigerung erhofft.78
Das in München ansässige Reiseunternehmen Studiosus ist Deutschlands größter Veranstalter von Studienreisen. Zwischen 85.000 und 90.000 Reiseteilnehmer fahren pro Jahr mit Studiosus auf knapp 600 unterschiedlichen Studienreisen in 86 Länder. Rund 800 vom Unternehmen geschulte Reiseleiterinnen und Reiseleiter sollen die Kunden an fremde Menschen und Kulturen heranführen.79
Gegründet wurde Studiosus 1954 von Werner Kubsch. Dessen Sohn Peter-Mario Kubsch führt es heute in der zweiten Generation. Neben den Studienreisen gehören mittlerweile noch vier weitere Bereiche zum Unternehmen: Sprachreisen, Gruppenreisen, Städtereisen sowie das Münchner Urlaubscenter als zentrales Verkaufs- und Informationsbüro.
Erste Ansätze von "sanftem Tourismus" gab es bei Studiosus im Jahr 1970: Fotografierende Reisegäste wurden von da an speziell beraten, wie sie sich fremden Kulturen sanfter und sozialverträglicher annähern können. Reiseleiterschulungen zu Aspekten des sozialverträglichen Reisens gab es erstmals 1972, viele weitere Projekte im sozialen Bereich folgten. Die Unternehmensphilosophie ist vollkommen auf das Ziel sozialverträglichen Reisens eingestellt - der Titel des Reisekataloges 1997 lautet "Einander verstehen".
Ein Engagement im Umweltbereich wurde ab 1986 sichtbar: Seither verzichtet der Reiseveranstalter auf den Besuch sensibler und gefährdeter Zielorte. Ein innerbetrieblicher Umweltausschuß wurde 1990 gegründet, 1991 ein Koordinator für Fragen der Umwelt- und Sozialverträglichkeit benannt. Von diesem Jahr an gab es ein intensives Umweltengagement, das auch das Interesse am Öko-Audit weckte.
Als die Europäische Gemeinschaft das Audit ins Leben rief, begann Studiosus zu erforschen, ob und wie das Umweltmanagementsystem auf Reiseveranstalter ausgedehnt oder überhaupt angewendet werden könnte. Die Firma begründet diesen Schritt damit, daß das Öko-Audit erstens der Unternehmensphilosophie entspreche, und sie zweitens systematisch erheben und dokumentieren wollen, "daß nachhaltiger Tourismus sowohl ökologisch/sozial verträglich als auch ökonomisch machbar ist."80 Allerdings war hier Pionierarbeit vonnöten, da sich die bisherige Verordnung auf Dienstleistungsbetriebe nicht anwenden läßt.81
Es wurde ein gemeinsames Öko-Audit-Team gebildet, zu dem Mitarbeiter von Studiosus sowie der Beratungsfirma FUTOUR82 gehörten. Dieses Team sollte die Auditierung vorbereiten und die notwendigen Schritte durchführen.
Die spezifische Problematik eines Dienstleistungsunternehmens wurde in der Standortfrage erkannt. Die einzelnen Schritte des Öko-Audits beziehen sich bei Produktionsbetrieben stets auf einen bestimmten Standort. Bei Studiosus könnte das der Firmensitz sein, doch erschien dies dem Unternehmen nicht weitreichend genug: "Bei einem produzierenden Unternehmen gehen wesentliche Umweltauswirkungen tatsächlich vom Standort aus, bei einem Reiseveranstalter werden sie vor allem vom Produkt Reise verursacht. Das Wie einer jeden Reise spielt für einen umwelt- und sozialverträglichen Tourismus eine wesentliche Rolle."83 Umweltmanagement-Techniken mußten also für einen nicht-touristischen Bereich, den klassischen "Standort", und einen touristischen Bereich, das Produkt Reise und die damit verbundenen Serviceleistungen, entwickelt werden.
Studiosus folgte somit der in Kapitel 3.3 und Kapitel 4 dargelegten Argumentation, daß ein Dienstleistungsunternehmen sowohl aus einem Standort als auch aus externen Bereichen besteht, und daher ein Öko-Audit für beide Bereiche anwendbar sein müßte. Daher waren sie wie wir der Auffassung, daß weder das alte Audit, noch eine völlig neue Konstruktion, sondern eine Ergänzung der alten Verordnung den Erfordernissen von Dienstleistungsunternehmen am besten entsprechen würde.
Als Problem wurde die Fülle von möglichen Ansatzpunkten gesehen. Will man alle umweltrelevanten Bereiche erfassen, dann entfernt man sich zu weit vom Kernbereich, und das Projekt wird zeitlich, personell und finanziell schwer durchführbar. Studiosus entschied sich daher dazu, anfangs nur zwei der fünf Firmen- bzw. Produktbereiche dem Öko-Audit zu unterziehen, nämlich Studien- und Städtereisen. Ihr Ansatz entspricht also dem in Kapitel 4.3.4 beschriebenen Ansatz, einzelne Produktbereiche dem Audit zu unterziehen. Zudem wurde der Untersuchungsrahmen bewußt auf Dinge begrenzt, die Studiosus selbst umsetzen oder zumindest wesentlich beeinflussen kann. Alle vor- und nachgelagerten Bereiche, die mindestens zu 50 Prozent von Studiosus beeinflußbar sind, sollten in die Umweltprüfung und das -programm integriert werden.
Die zu untersuchenden Geschäftsfelder wurden folgendermaßen aufgeteilt:
Die Veranstaltungsebene - der Produktbereich - setzt sich zusammen aus den Gliedern Planung und Durchführung, Transport, Unterkunft und Verpflegung sowie Reiseleitung.
Zur Verwaltung - dem Non-Produkt-Bereich - zählen Personalwesen, Organisation, Marketing, EDV und Büroverwaltung.84
Als ersten Schritt zu einer Zertifizierung mit dem Öko-Audit fordert die EU-Verordnung eine schriftliche Festlegung der Umweltpolitik auf höchster Managementebene.
Studiosus hat seine umweltpolitischen Grundsätze im Unternehmensleitbild festgehalten. Folgender Auszug mag dies verdeutlichen: "Wir sehen unsere Aufgabe darin, im Sinne einer echten Völkerverständigung Brücken zu schlagen über innere und äußere Grenzen hinweg. Das können wir nur zusammen mit unseren Kunden, die wir als Partner betrachten. Ihnen möchten wir die kulturelle Vielfalt und die natürliche Schönheit der Erde als für alle Menschen und deren Nachkommen erhaltenswerte Güter nahebringen. (...) Alle von Studiosus angebotenen Leistungen und Produkte müssen ökologisch vertretbar und von sozialer Verantwortung geprägt sein."85
Die Gesamtverantwortung für die Beachtung dieser Ziele liegt bei der Unternehmensleitung, die aus ihren Reihen einen Umweltmanagementvertreter stellt.
Ihren konkreten Niederschlag haben die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsziele in der Selbstverpflichtungserklärung gefunden. Sie wurde von allen am Produkt beteiligten Mitarbeitern unterschrieben, die dadurch dokumentieren, diese Ziele in ihrer täglichen Arbeit umsetzen zu wollen. Über vielfache innerbetriebliche Verpflichtungen (Schonung der natürlichen Ressourcen, faire Geschäftsbedingungen mit ausländischen Partnern etc.) reicht die Erklärung bis hin zu der erklärten Notwendigkeit, sich im Rahmen der Berufsverbände für die Formulierung einer gemeinsamen "Ethik des Reiseveranstalters" und für deren Einhaltung einzusetzen.86
Eine erste Umweltbetriebsprüfung fand in den Kernbereichen "Verwaltung" und "Produkt Reise" 1996 statt. Die EU-Verordnung fordert hierbei die Analyse des Ist-Zustandes und das Erkennen ökologischer Schwachstellen.
Im nicht-touristischen Bereich überprüfte Studiosus die Umweltauswirkungen am Standort (Büros) und insbesondere das Marketing (Werbemittel, Kataloge), welches die Firma aufgrund seiner Außenwirkung als "äußerst sensibel"87 betont. Im touristischen Bereich wurden Checklisten und Fragebögen zum Einholen von Informationen von den Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Hotels, Reedereien etc.) entwickelt. Wegen des großen Aufwandes wurden beim Produkt Reise nur Musterreisen durchleuchtet, bewertet und tabelliert. Drei Beispielreisen wurden ausgewählt, deren Programm, Reise-Entfernung und Transportmittel völlig verschieden sind. Nach und nach sollen jedoch alle Reisen auf diese Art analysiert werden.
Verbesserungspotentiale wurden in das Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprogramm integriert.88
Die EU-Verordnung schreibt vor, daß Umweltziele quantifiziert und mit Zeitangaben belegt werden sollen, woraus dann konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, teilte Studiosus die beiden untersuchten Bereiche - den touristischen wie den nicht-touristischen Bereich - weiter auf. In Ersterem sind das die Untergruppen Reiseziele, Reiseroute, Reiseprogramm, Verkehrsmittel und Transporte vor Ort, Unterkunft, Verpflegung, Reiseleitung sowie externe und interne Informationen. Der nicht-touristische Bereich ist aufgeteilt in Verwaltung (Energie, Papier, Schreibgeräte, Büromaschinen/Kopierer, Reinigungsmittel), Marketing, EDV und Abfallwirtschaft.
Für jeden Bereich wurden die spezifischen Ziele festgeschrieben, die Maßnahmen zur Erreichung formuliert und diese wiederum nach Priorität, dem Zeitpunkt der Umsetzung, dem Soll- und dem Ist-Budget aufgeschlüsselt. Für jede Maßnahme ist ein Verantwortlicher benannt worden. Deutlich wurde im Verlauf des Projektes, daß sich die Maßnahmen im nicht-touristischen Bereich aus der Schwachstellenanalyse recht konkret festlegen lassen, während die Ziele im touristischen Bereich meist allgemein und nicht quantifiziert bleiben.
Studiosus führt in seinem Umweltbericht einige Beispiele an, die schon umgesetzt wurden:
- Bei allen Reisen ist bereits die Anreise mit der Bahn zum Abreiseort im Reisepreis inbegriffen, da die Bahnfahrt erheblich umweltschonender ist als ein Kurzstreckenflug.
- Regelmäßig wird die Erhebung "Umweltschutz in Vertragshotels von Studiosus" durchgeführt. Zusätzlich gibt es Kontrollen durch die Reiseleiter.
- Bei Büromaschinen und Zubehör, wie etwa Tonerkartuschen, wird auf umweltgerechte Entsorgung geachtet.89
Das Umweltmanagementsystem regelt die Umsetzung der genauen Maßnahmen, indem es Verantwortungen, Abläufe, Strukturen und Hierarchien festlegt. Es liegt bei Studiosus als Handbuch vor. Darin sind die Organisationsstruktur einschließlich einem Schnittstellenplan sämtlicher Verantwortlichkeiten, die Rahmenpläne für die einzelnen Abteilungen des Unternehmens, sowie die Verfahrens- und Tätigkeitsanweisungen - ebenfalls für die einzelnen Abteilungen definiert - gesammelt. Einen großen Teil nimmt das Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprogramm ein. Und es befindet sich eine Fassung der Umweltpolitik darin, quasi zur ständigen Erinnerung der Mitarbeiter.
Drei Ausschüsse kümmern sich bei Studiosus um öko-audit-relevante Aufgaben: der Umweltausschuß, der Innerbetriebliche Umweltausschuß und der Ausschuß für sozialverträglicheres Reisen. Alle drei berichten der Unternehmensleitung und haben zudem die Verpflichtung zur regelmäßigen Information der Mitarbeiter.90
Als vorletzten wichtigen Punkt bei einer Öko-Audit-Zertifizierung wird eine Umwelterklärung verlangt, die die Öffentlichkeit über die umweltrelevanten Prozesse im Unternehmen und die eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. Studiosus hat als zentrale Erklärung in diesem Jahr seinen Umweltbericht vorgelegt, verweist aber auch auf weitergehendes Engagement im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. So wird an vielen Stellen des Reisekataloges für umwelt- und sozialverträgliches Handeln geworben, über das soziale Engagement des Unternehmens gibt es eine eigene Broschüre. Alle Kunden erhalten Tips und Anregungen zu umweltschonendem und sozialverträglichem Verhalten in den Gastgeberländern zusammen mit ihren Reiseunterlagen. Zudem gibt es regelmäßige Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen, auf denen diese Themen diskutiert werden.91
Als letzter Schritt würde nun die Überprüfung der Umweltaktivitäten des Unternehmens erfolgen und anschließend die Zertifizierung stattfinden. Dies ist jedoch bislang noch nicht möglich. Studiosus wartet somit auf eine entsprechende Novellierung der EU-Verordnung.92
Studiosus hat mit der Entwicklung eines neuen Öko-Audits für Reiseveranstalter Pionierarbeit geleistet und gezeigt, daß es den Weg eines offensiven Umweltmanagements gehen will. Das Unternehmen bemühte sich um die Erfüllung einer Verordnung, die für die eigene Branche noch gar nicht vorliegt. Es begnügte sich nicht damit, den Standort, also den Firmensitz, zu untersuchen - wie es die EU-Öko-Audit-Verordnung für produzierende Betriebe vorsieht. Vielmehr erkannte es, daß die wesentlichen Umweltauswirkungen vom Produkt Reise ausgehen und entwickelte für diesen Bereich eine qualifizierte Ergänzung des alten Audits. Zusätzlich wurde noch die soziale Verträglichkeit des Reisens thematisiert und als spezifisches Problem eines Reiseveranstalters ins Audit einbezogen.
Die Umweltpolitik des Unternehmens ist daher fast schon erwartungsgemäß vorbildlich und weitreichend. Es wird deutlich, daß Studiosus das Ziel hat, das Wirken aller Mitarbeiter an den Zielen der Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu orientieren - auch über den eigenen Betrieb hinaus. Auch der Ansatz, zunächst die zwei wichtigsten Bereiche zu untersuchen und sich hierbei auf das Durchleuchten von Beispielreisen zu beschränken, entspricht unserem Verständnis einer sinnvollen Herangehensweise an das Audit, da die Umweltpolitik des Unternehmens glaubhaft macht, daß in absehbarer Zeit alle Bereiche in die Untersuchung einbezogen werden sollen. Bei einem solch vielfältigen Produkt wie der Reise ist einleuchtend, daß der Untersuchungsrahmen zunächst begrenzt werden muß. Allerdings erscheint es uns inkonsequent, nur die Bereiche einer Reise in Umweltprüfung und
-programm zu integrieren, die zu mindestens 50 Prozent von Studiosus beeinflußt werden. Schließlich könnten alle eigenständigen Vertragspartner auf ihre Umweltfreundlichkeit hin befragt und gegebenenfalls uneinsichtigen Partnern die weitere Zusammenarbeit verwehrt werden.
Überhaupt scheint die Umsetzung der Umweltpolitik im Produktbereich auf Probleme zu stoßen. Während der meisten Studiosus-Reisen sind Inlands- bzw. innerregionale Flüge an der Tagesordnung, obwohl die Firma selbst das Flugzeug als mit Abstand umweltschädlichstes Verkehrsmittel benennt. Eine 18-tägige Reise nach Namibia und Botswana beinhaltet sechs Flüge zusätzlich zu Hin- und Rückflug. Eine 22-tägige Reise nach Australien und eine ebenso lange nach Chile und Argentinien kommen auf jeweils sieben Flüge. Genauso oft wird während einer Reise in die Südsee das Flugzeug benutzt. Und auf einer 25-tägigen Südamerika-Tour plant das umweltfreundliche Unternehmen Studiosus allen Ernstes neun innerstaatliche und innerregionale Flüge.93 Es mag schwierig, vielleicht unmöglich sein, diese Reisen ohne mehrere Flüge durchzuführen, doch steht diese exzessive Flugzeugbenutzung in unauflösbarem Gegensatz zu den Umweltzielen des Unternehmens.
Auch die Selbstverpflichtung, auf Reisen in sensible Naturregionen zu verzichten, relativiert sich etwas, wenn Studiosus selbst im Umweltbericht einräumt, daß trotzdem "ökologisch sensible Gebiete wie z.B. die Antarktis"94 besucht werden und eine solche Tour auch noch als "Beispiel für nachhaltigen Tourismus"95 bezeichnet wird. Auch für den Winter 1997/98 sind wieder zwei Reisen in die Antarktis vorgesehen.96 Glaubwürdiger könnte Studiosus hier werden, wenn auch im touristischen Bereich Umweltziele, z.B. Emissions-Reduktionsziele bei Transportmitteln, quantifiziert würden.
Ein konsequenteres Vorgehen im Produktbereich wäre sehr wünschenswert, da wir den Eindruck haben, daß sich Studiosus in anderen Bereichen wirklich um ein möglichst umweltgerechtes Handeln bemüht. Hierzu könnte auch gehören, sich bei den Reisezielen auf enger begrenzte Gebiete, wie z.B. einzelne Länder, zu beschränken. Möglicherweise schließen sich das Bereisen eines ganzen Kontinents innerhalb von drei Wochen und ein umweltfreundlicher Anspruch gegenseitig aus.
Als weiterer wichtiger Dienstleistungssektor soll hier der Bankensektor betrachtet werden. Das Umweltmanagement gewinnt im Bankenbereich zunehmend an Bedeutung. Die im Rahmen des United Nation Environment Program (UNEP) ausgearbeitet Banken-Erklärung hatten Anfang 1996 82 Banken, davon 15 deutsche Institute unterzeichnet.97 In dieser bekunden die Unterzeichner ihre Intention zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems, inklusive Umweltaudits und Umwelterklärung. Diese Absichten sind aber bei weitem noch nicht umgesetzt. Bisher haben lediglich einige Institute eine Öko-Bilanzierung eingeführt.98 Es gibt jedoch noch keine Bank, die ein Öko-Audit im Sinne der EG-Verordnung verfolgt.99 Insofern kann hier nicht von einem praktischen Beispiel ausgegangen werden. Dennoch soll die Möglichkeit einer Implementierung für diesen Sektors erörtert werden, weil Banken durch ihren weitreichenden Einfluß den Umweltschutz in besonderem Maße vorantreiben könnten.
Es gibt auch zahlreiche Gründe für Banken sich am Öko-Audit zu beteiligen. Vor dem Hintergrund, daß Banken dazu übergehen, in ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung auch Umweltrisiken des kreditnehmenden Unternehmens einfließen zu lassen, dient es der Glaubwürdigkeit des Instituts gegenüber diesen, sich selbst ökologisch zu engagieren. Ebenfalls bietet ein eigenes Auditing die Chance, Erfahrungen und Daten zu sammeln, die dann helfen, die Umwelt-Daten von Kreditnehmern zu beurteilen.100 Darüber hinaus ergibt sich auch ein Imagegewinn gegenüber zunehmend umweltbewußten Privatkunden
Auch bankintern bietet ein Umweltmanagement Vorteile. So ist eine Effizienzsteigerung durch Aufdeckung von Ressourcenverschwendung zu erwarten. Die Landesbank Berlin ermittelte nach Erstellung ihrer ersten Öko-Bilanz Einsparpotentiale in Höhe von ungefähr einer halben Million DM.101 Je mehr es zu einem umweltbewußten Wertewandel in der Gesellschaft kommt, desto mehr zieht eine umweltpolitisch aktive Bank qualifizierte Mitarbeiter auf sich und steigert allgemein die Mitarbeitermotivation.102 Letztlich bietet ein Öko-Audit auch für Banken wie für Gewerbebetriebe Sicherheit durch den Nachweis der Einhaltung von Umweltvorschriften.
Wie bei allen Dienstleistungsbetrieben ergibt sich ein erster Bereich zum Umweltschutz standortbezogen im Bürobereich. Zu nennen wären hier z.B. der Papierverbrauch oder Büroabfall. Ebenfalls gibt es erhebliche Energieeinsparpotentiale durch eine umweltgerechte Gebäudeplanung. Hier unterscheidet sich eine Bank prinzipiell wenig von anderen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
Die weitaus größeren Chancen liegen allerdings, wie schon bei anderen Dienstleistern beobachtet, im externen Bereich. Ein erster Ansatzpunkt wäre der Transport. Zum einen unterhalten viele Banken einen umfangreichen Fuhrpark an Dienstwagen. Zum anderen spielen Wertpapier- und Geldtransporte eine gewichtige Rolle. Bei beidem ergeben sich Möglichkeiten zur Treibstoffersparnis und Emissionsverringerungen durch Routenverbesserungen und Verwendung wirtschaftlicher und umweltfreundlicher Fahrzeuge.
Besonders große Möglichkeiten, umweltpolitische Vorstellungen durchzusetzen, eröffnen sich den Banken im Kreditgeschäft. Fast jede Investition wird u.a. mit Krediten finanziert. Drängen Banken auf Umweltverträglichkeit von Investitionsvorhaben, kann dies weitreichende Veränderungen erwirken. Aber schon aus ökonomischen Eigeninteresse sind Banken dazu übergegangen, in ihre Kreditwürdigkeitsprüfung auch Umweltaspekte des Kreditnehmers und dessen Investition aufzunehmen. Vor dem Hintergrund sich verschärfender Umweltgesetze, möglichen Kosten durch Beseitigung von Umweltschäden und letztendlich Umsatzverlust durch Abwendung einer umweltbewußten Öffentlichkeit, bekommen Umweltaspekte einen starke wirtschaftliche Relevanz in Unternehmen und, als deren Kreditgeber, auch für die Bank, die das Risiko wirtschaftlicher Rückschläge einkalkulieren muß.103 Noch darüber hinaus gehend wäre eine spezielle Förderung von Umweltprojekten möglich. Dazu gehört auch die Beratung hinsichtlich öffentlicher Fördermittel. Die Öko-Bank legt z.B. regelmäßig 'Projekt-Sparbriefe' auf, wobei das Geld einem bestimmten Projekt, beispielsweise dem ökologischen Wohnungsbau, zukommt.104 Die Commerzbank vergibt sogenannte Umweltkredite, als Kombination aus staatlichen Fördermitteln und selbst zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellten Geldern.105
Nehmen Banken eine ökologische Kreditvergabe ernst, ermöglichen sich darüber hinaus weitergehende Möglichkeiten. Durch die Erfahrung aus fremden und eigenen Öko-Audits ließen sich für eine Geschäftsausweitung in Richtung umweltgerechte Unternehmensberatung Synergien nutzen.
Auch das Passivgeschäft kann ökologisiert werden. So sollte eine Öko-Beratung Standart werden. Anlageberater müssen in der Lage sein, die ökologische Relevanz eines Anlageprodukts aufzeigen zu können. Neben der Risikopräferenz eines Kunden muß auch dessen Umweltvorstellungen in der Anlageberatung eine Rolle spielen. Um dem Rechnung zu tragen, muß eine Bank ökologische Anlageformen, wie Öko-Fonds u.ä., entwickeln - sie muß umweltbewußten Kunden Alternativen bieten können.
Allerdings stößt das Umweltengagement von Banken im Passivgeschäft auch auf Grenzen. Es ist unmöglich, Einfluß auf die Herkunft von Geldern zu nehmen. Zum einen entzieht es sich der Kontrolle der Bank, die Herkunft zu recherchieren, zum anderen werden die meisten Kunden eine solche Offenlegung ihrer Einkünfte ablehnen. Darüber hinaus kann eine Universalbank nicht darauf verzichten, bestimmte Anlagen, z.B. Aktien erfolgreicher, aber wenig ökologischer Unternehmen aus dem Programm zu nehmen. Hier muß letztendlich der Kunde entscheiden, wo seine Präferenzen liegen. Die Bank kann lediglich Umweltaspekte aufzeigen.
Auch aus der Synthese von Aktiv und Passivgeschäft läßt sich ein neuer Geschäftsbereich kreieren, der sich auf Vermittlung von Direktkrediten für Umweltinvestitionen konzentriert. Kunden, die mit ihrem Geld bewußt Umweltprojekte unterstützen wollen, können mit entsprechenden Investoren zusammengebracht werden.106
Viel diskutiert wird in Deutschland die Macht der Banken durch Unternehmensbeteiligungen und Aufsichtsratsitze. Nutzten Banken diese Einflußmöglichkeiten im Sinne einer ökologisch orientierten Unternehmensphilosophie, eröffnen sich enorme Möglichkeiten, den Umweltschutz voran zu bringen.
Im folgenden sollen einige Elemente des Öko-Audits, die Banken besonders berühren, näher betrachtet werden.
Bei der Formulierung der Unternehmenspolitik können Banken in etwa gleich vorgehen wie andere Dienstleistungsunternehmen. Es ist dabei speziell neben dem internen Umweltschutz auch ein Einwirken auf externe Bereiche, wie die oben erwähnten, in der Umweltstrategie festzulegen.
Bei der Formulierung von Umweltzielen und -programmen stellt sich für den externen Bereich das Problem der Meßbarkeit des Erfolges. Es läßt sich von der Bank, soweit noch kein allgemein verbindliches Öko-Audit gilt, schwer quantifizieren, welche Umweltauswirkungen etwa kreditnehmende Unternehmen haben. Zwar geben die Umweltrisiko-Beurteilungen zur Kreditvergabe Anhaltspunkte, solange aber mangels Audit der betreffenden Unternehmen anhand von Checklisten und ähnlichem gearbeitet werden muß, bleibt ein solches System ungenau und inflexibel.107
Noch schwieriger gestaltet sich eine Bewertung des Passivgeschäfts. Eine Bank kann keine exakte Prüfung aller Unternehmen, in die in Rahmen von Anlagestrategien investiert wird, durchführen. Auch die Öko-Bank arbeitet in ihrem normalen Geschäftsbereich nur mit gewissen Ausschlußkriterien, wie etwa daß nicht in Rüstungsunternehmen investiert werden soll.108 Und selbst diese Beurteilung fällt bei komplexen Beteiligungen von großen Unternehmen schwer. Insofern läßt sich nur ein weicher Maßstab einführen. Etwa der Anteil von ökologischen Bankprodukten am Geschäftsvolumen. Hier wiederum ist kritisch anzumerken, daß dieses auch vom Verhalten und Akzeptanz der Kunden abhängig ist. Diese Probleme schlagen sich genauso auf die Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen nieder.
Hingegen lassen sich Umweltauswirkungen und Verbesserungen im Bürobereich wie auch beim Fuhrpark gut in Öko-Bilanzen und ökologischen Kennzahlen, wie sie einige Institute schon eingeführt haben, erfassen.
Die obige Problematik unterstreicht deutlich die Wichtigkeit des Aufbaus eines leistungsfähigen Umweltinformationssystems. Neben der Dokumentation der relevanten Umweltaspekte des Bankunternehmens selbst, ist es zusätzlich nötig, Informationen über die Umweltauswirkungen anderer Unternehmen und Investitionsvorhaben festzuhalten und Mitarbeitern z.B. über EDV-Systeme jederzeit zugänglich zu machen. Möglicherweise ist es dazu notwendig, einen speziellen Ausschuß zu bilden, der die Umweltrelevanz potentieller Anlagen beurteilt. Die Fond-Verwaltungsgesellschaft ÖKOVISION, Tochter der Öko-Bank, verläßt sich z.B. bei ihren Entscheidungen auf einen Anlageausschuß, dem Vertreter von Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Fachleute verschiedener Richtungen angehören.109
Ebenso einen besonderen Stellenwert hat in der Bank die Mitarbeiterschulung. Diese muß nicht nur, wie in anderen Branchen, über umweltgerechtes Wirtschaften im eigenen Betrieb aufklären. Vielmehr müssen Bankangestellte in die Lage versetzt werden, Umweltkriterien bei Kreditvergabe zu berücksichtigen. Selbstverständlich müssen sie auch auf die Öko-Produkte der Bank geschult werden. Letztendlich sollte aber die Befähigung zu einer detaillierten Beratung über die ökologische Relevanz verschiedener Geldanlagen angestrebt werden. Wichtig ist auch das Mitarbeiter Information über Förderquellen für Umweltschutzinvestitionen bereitstellen können.
Ein konsequentes Umweltmanagement bedeutet gerade für eine Bank einen immensen Einstiegsaufwand. Es ist daher zu fragen, ob es möglich ist, erst nur Teilbereiche des Unternehmens ins Öko-Audit einzubeziehen. In Kapitel 4 wurde dieser Problematik bereits allgemein Rechnung getragen, weshalb in unserem Vorschlag für ein Öko-Audit im Dienstleistungssektor ein sequentieller Einstieg entlang von Funktions- oder Produktionsbereichen oder Regionen vorgesehen ist.
In einer Bank ergäbe sich eine sinnvolle Aufteilung in Privat- und Geschäftskundenbereich. Auch kann ein Finanzinstitut möglicherweise in regionale Zweige aufgeteilt werden, sofern diese organisatorisch genügend Unabhängigkeit genießen. Es wäre so z.B. denkbar, erst einmal nur den Bereich Geschäftskundenbetreuung Norddeutschland zu zertifizieren. Eine solche Eingrenzung erlaubt es der Bank, anfänglich nur einen Teil ihrer Mitarbeiter zu schulen.
Allerdings bleibt der Aufwand für die Einführung von Öko-Produkten sowie für den Aufbau eines Umweltinformationssystems annähernd der gleiche, wie wenn das ganze Unternehmen ins Öko-Audit einbezogen wird. Insofern ist es fraglich, ob ein sequentieller Einstieg ins Öko-Audit tatsächlich sinnvoll ist.
Insgesamt erscheint der Einstieg in das Öko-Audit für Banken u.U. sehr aufwendig. Aufgrund der zu erwartenden positiven Effekte sollten Banken aber nicht davor zurückschrecken.
Aus ökologischer Sicht ist ein Öko-Audit bei Banken besonders wünschenswert, da gerade von diesen hervorragende Möglichkeiten den Umweltschutz voran zu bringen ausgehen. Dabei kommt den Banken eine bedeutende Innovationsaufgabe zu, wenn man den Bereich der ökologischen Bewertung von Investition und der Einführung ökologischer Bankprodukte betrachtet. Hierbei kann ein konsequentes Umweltmanagementsystem im Sinne der vorgeschlagenen Erweiterung der EG-Verordnung sehr hilfreich und beschleunigend sein.
Als im Jahr 1993 der Rat der Europäischen Gemeinschaft die EMAS-Verordnung über die Beteiligung von Gewerbebetrieben an einem Öko-Audit verabschiedete, wurde gleichzeitig festgelegt, daß fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten eine Überprüfung und Modifizierung stattfinden soll. Dies wird 1998 der Fall sein, und dann könnte auch eine Erweiterung des Audits auf den Dienstleistungssektor anstehen. Sinnvoll wäre dies, da wir in Kapitel 3 gesehen haben, daß weit über die Hälfte aller deutschen Unternehmen Dienstleistungsunternehmen sind und dieser Sektor sicher noch weiter wachsen und an Gewicht gewinnen wird. Eine Ergänzung der alten Verordnung wäre nötig und nach unserer Auffassung auch machbar. Wir haben dargestellt, daß für die internen Prozesse, die am Standort ablaufen, das Audit in seiner bisherigen Version übernommen werden kann. Externe, nicht standortgebundene Prozesse müssen jedoch ebenso in die Betrachtung einbezogen werden, da hier meist die größere Umweltrelevanz besteht. Hierfür muß eine spezifische Ergänzung geschaffen werden. Das hauptsächliche Problem besteht in der Vielfalt von Dienstleistungsunternehmen. Die unterschiedlichen Firmen, Behörden, Vermittler usw. bewirken die unterschiedlichsten externen Prozesse und kommen mit einer Vielzahl an Produkten in Berührung. Die notwendige Vereinheitlichung im Rahmen einer Ergänzung des Audits fällt schwer. Wir haben uns für zwei mögliche Ansätze einer Zertifizierung entschieden. Der Dienstleister kann sein Unternehmen entweder in Produktgruppen oder in Funktionsbereiche aufteilen und dann einen, mehrere oder alle dieser Bereiche zertifizieren lassen. Mit Otto und Studiosus haben wir je ein Beispiel für beide Ansätze angeführt, mit den Ausführungen über den Bankensektor einige theoretische Überlegungen zu einer weiteren Branche angestellt. Das Konzept erscheint uns praktikabel. Trotzdem ergeben sich einige besondere Probleme.
In Folge der Globalisierung der Wirtschaft sind es nicht nur europäische Unternehmen, die in anderen Ländern investieren, sondern auch Unternehmen aus Nicht-EG-Ländern versuchen am europäischen Markt zu partizipieren. In der ursprünglichen Verordnung konnten diese Unternehmen ihre Produktionsstätten in EG-Ländern zertifizieren lassen. Für Dienstleistungsunternehmen ist dies nun fast nicht möglich. Denn nur wenn der EG-Markt relativ unabhängig ist in seiner organisatorischen Abgrenzung zum restlichen Unternehmen, kann sich dieser Teil des Unternehmen zertifizieren lassen (siehe Kapitel 4.2). Insgesamt würde damit Nicht-EG-Unternehmen der Zugang erschwert werden. Dies relativiert sich aber, denn nach der ISO 14000 Norm können sich bereits diese Unternehmen zertifizieren lassen, und eine Annäherung der beiden Instrumente des Umweltmanagement ist in Zukunft zu erwarten.110
Die Problematik der Abgrenzung in Funktions- oder Produktbereiche wurde schon ausführlich in Kapitel 4 diskutiert. Somit soll hier nur noch einmal darauf hingewiesen werden, daß den Umweltgutachtern eine besondere Rolle zukommt. Der Umweltgutachter wird eine Vielfalt von Aufgaben übernehmen müssen. Mußte bislang ein Umweltgutachter bei der Zertifizierung von Gewerbebetrieben ein gutes Ingenieurswissen haben, so wird bei Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen ein weitreichenderes Wissen über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge von Unternehmen nötig sein.
Durch die Verwendung des EG-Öko-Audit-Logo in allgemeinen Geschäftsbriefen von Dienstleistungsunternehmen mit ihren Kunden, kann es leicht zu Wettbewerbsverzehrungen kommen. Gewerblichen Betrieben war es bislang untersagt das Logo auf Produkt, Produktverpackung und in der Produktwerbung zu verwenden. Man könnte nun viele der Geschäftsbriefe von Dienstleistungsunternehmen als indirekte Werbung bezeichnen. Somit entsteht ein klarer Vorteil für Dienstleistungsunternehmen gegenüber gewerblichen Betrieben, denn zumeist ist die Kundenstruktur von Dienstleistungsunternehmen weitaus vielfältiger.
Aufgrund der Vielfalt im Dienstleistungssekor werden noch einige branchenspezifische Probleme auftauchen, für die dann spezielle und ergänzende Lösungen gefunden werden müssen. Mit einem dieser möglichen Probleme wollen wir uns im folgenden noch kurz auseinandersetzen.
Die entscheidende Besonderheit von Dienstleistungsunternehmen besteht in der intensiven Verknüpfung mit ihrem Umfeld. Dienstleister fungieren als Vermittler zwischen Gütern und Personen und zwischen Leistungen aller Art. Ein Dienstleistungsunternehmen isoliert zu betrachten wäre somit unzureichend und würde der Funktion von Dienstleistern im Wirtschaftsablauf nicht gerecht werden. Wir haben uns daher, wie in Kapitel 4 beschrieben, dazu entschlossen, auch den externen Bereich - also das "Produkt" des Dienstleisters und alle Produkte und Leistungen, mit denen er in Berührung kommt - in die Auditierung einzubeziehen. Dieser Ansatz birgt jedoch die Problematik, daß so auch andere Unternehmen, die sich gar nicht für das Audit interessieren, dazu gezwungen werden, sich mit dem Umweltschutzgedanken auseinanderzusetzen und audit-gemäß zu handeln. Dies ist sicher eine wünschenswerte Entwicklung, kann aber spätestens an den Grenzen Europas auf Probleme stoßen.
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft kommen immer mehr Vorleistungen und Produkte, auf die sich die Leistungen von Dienstleistern beziehen, aus Ländern des Südens. Diese Länder der ehemaligen Dritten Welt erlangen ihre komparativen Kostenvorteile oft dadurch, daß sie billiger produzieren können als die Länder der EU oder Nordamerikas. Ihre Arbeits- und oft auch ihre Umweltvorschriften sind meist weniger entwickelt als in den Industrieländern. Firmen in diesen Ländern werden ihre so entstandenen Standortvorteile nicht durch teure Umweltinvestitionen aufgeben wollen. Ein Verzicht auf diese billig produzierten Waren von Seiten eines europäischen Dienstleistungsunternehmens, welches sich zertifizieren lassen will, würde aber dessen Kosten in die Höhe treiben und wiederum zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Hier zeigen sich also Grenzen der Beeinflußbarkeit von Dienstleistungen im Hinblick auf ihre Umweltfreundlichkeit.
In der Teppichindustrie scheint sich momentan bei einem ähnlichen Problem das Konzept einer freiwilligen Selbstbesteuerung durchzusetzen. Problematisch ist nämlich in dieser Branche, daß viele handgeknüpfte Teppiche, vor allem aus der Region Indien/Nepal/Pakistan, in Kinderarbeit hergestellt wurden. Das Gütesiegel "Rugmark", welches von verschiedenen Hilfswerken eingeführt wurde und garantieren soll, daß ein Teppich nicht von Kindern geknüpft wurde, hat eine Reihe von Nachteilen. Erstens ist es schwer zu kontrollieren, zweitens teilt es den Markt in teure Teppiche ohne und billige mit Kinderarbeit, und drittens verlagert es die Kinderarbeit nur: Kinder, die aus Rugmark-Knüpfereien entlassen werden, müssen schließlich weiterhin ihre Familien ernähren und daher in anderen Betrieben unter oft noch schlimmeren Verhältnissen arbeiten.
Deutsche Teppich-Importeure führten daher ein anderes Siegel ein, das eine neue Strategie verfolgt: Importeure, die sich an diesem "Care & Fair"-Siegel beteiligen, führen ein Prozent des Importwertes der Teppiche in einen Entwicklungsfonds ab. Aus diesem werden dann in den Knüpfregionen des Herkunftslandes Schul- und Ausbildungsplätze geschaffen. So wird zwar, wie es Peter Spiegel in dem Buch "Das Terra-Prinzip"111 beschreibt, nicht schlagartig die Kinderarbeit abgeschafft, aber eine soziale Infrastruktur geschaffen, die die Gründe und Ursachen der Kinderarbeit - Armut und Perspektivlosigkeit - angehen soll. Mittlerweile deckt Care & Fair in Deutschland etwa die Hälfte des Umsatzvolumens mit handgeknüpften Teppichen ab. Spiegel berichtet zudem von einer Initiative des "Bundesverbandes der Orientteppich-Importeure Deutschlands" (BVOI) und Händlern aus der Schweiz und den Niederlanden bei der Europäischen Union, um eine EU-weite zweiprozentige Abgabe auf alle Importe von handgeknüpften Teppichen zu erreichen.112
Eine freiwillige Selbstbesteuerung könnte eine sinnvolle Ergänzung eines Öko-Audits für Dienstleistungsunternehmen sein. Das "Institut für strategische Unternehmensführung und gesellschaftsorientiertes Marketing" ISUMA an der Universität Hannover, welches sich besonders mit dem Care & Fair-Ansatz beschäftigte, meint hierzu: "Grundsätzlich kann das Prinzip von Care & Fair auch auf andere Branchen übertragen bzw. für andere Zielgruppen (z.B. den Öko-Bereich) genutzt werden."113 Handelsunternehmen, die mit Waren aus Ländern des Südens handeln, könnten einen bestimmten Prozentsatz ihres Handelswertes in einen Fond abführen, aus dem dann Umweltinvestitionen in den Betrieben der Herkunftsländer finanziert werden. Auch andere Dienstleister, die mit Produkten aus umweltschädlicher Herstellung in Berührung kommen, könnten in entsprechender Höhe in solche Fonds einzahlen. Das Prinzip von Care & Fair könnte somit unsere Forderung nach umweltgerechten Vorleistungen und Produkten praktikabel werden lassen und so Teil des Öko-Audits für Dienstleister werden.
Literaturverzeichnis
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